19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · BG-Abrechnung
Für Chirurgen und Orthopäden (sowie gegebenenfalls für andere Fachärzte im Rahmen der Erstversorgung) ist eine Klarstellung im Leistungsverzeichnis des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger zur Abrechnung von Gewebeklebstoff im Rahmen der Wundversorgung erfolgt.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Mit Wirkung zum 1. April 2015 werden die Versichertenpauschalen nach den Nrn. 03010 und 04010 aus dem EBM gestrichen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte rechnen also ab Quartal 2/2015 auch bei Überweisung von Hausarzt zu Hausarzt (Kinderarzt zu Kinderarzt) oder im Vertretungsfall die Versichertenpauschalen nach den Nrn. 03000 bzw. 04000 ab. Die nur in seltenen Fällen abzurechnende Versichertenpauschale nach Nr. 03030 bzw. 04030 (unvorhergesehene Inanspruchnahme zwischen 19.00 und 7.00 ...
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Die KBV hat in ihren Praxisnachrichten vom 4. Dezember 2014 große Erwartungen geweckt: Da auch Hausarztpraxen mit mehreren nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) jeden Hausbesuch bezahlt bekommen, könne eine Hausarztpraxis durch die Tätigkeit von NäPas bis zu 22.500 Euro im Jahr zusätzlich erwirtschaften. AAA hat nachgerechnet.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Inhalt und Umfang der erforderlichen Zusatzqualifikation der nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) sind in § 7 der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag) geregelt. Diese Fortbildungsinhalte mussten schon bisher für die Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nrn. 40870 und 40872 in hausärztlich unterversorgten Regionen nachgewiesen werden. Diejenigen NäPa’s, die bereits Hausbesuche nach diesen Nrn. durchführen, benötigen somit keine weitere Zusatzqualifikation. Alle ...
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Seit dem 1. Januar 2015 werden die EBM-Positionen 03060, 03062 und 03063 bei Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) vergütet. Während es mit der Abrechnung des NäPa-Zuschlags 03060 kaum Probleme gibt – diese Position wird von der KV in den berechtigten Fällen automatisch der Abrechnung zugefügt – haben sich bei den NäPa-Besuchspositionen 03062 und 03063 zahlreiche Fragen ergeben. Denn diese Positionen muss der Hausarzt – so er eine KV-Genehmigung zur ...
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · UV-GOÄ
Im Leistungsverzeichnis des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger haben sich zum 1. Januar 2015 u.a. Änderungen bei Abrechnung der psychologischen Testverfahren nach den Ziffern 855, 856 und 857 ergeben.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Zusatzleistungen
Aus verschiedenen Quellen ergibt sich das Bild, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung an homöopathischen Behandlungsmethoden interessiert ist. Bei Frauen soll der Anteil sogar etwa 75 Prozent betragen. Wer als Arzt offen gegenüber diesen Methoden ist, sollte mit seinen Patienten über die Möglichkeiten der Homöopathie sprechen und kann sich über zusätzliche Umsätze freuen – denn grundsätzlich ist die homöopathische Behandlung eine IGe-Leistung (IGeL).
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Rentabilität – Teil 1
Eines der Entscheidungskriterien für die Auswahl von IGe-Leistungen (IGeL) für die eigene Praxis ist deren Rentabilität und Wirtschaftlichkeit. Um diese zu überprüfen, ist zunächst eine genaue Kenntnis der anfallenden Kosten und der zu erzielenden Einnahmen erforderlich. Erst mit diesen Daten können wichtige Kennziffern wie Rentabilität, Break-even-Punkt und Amortisationsdauer ermittelt werden. Nachfolgend werden die Grundlagen für eine Rentabilitäts-Betrachtung erläutert.
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · Vergütungsrecht
Ein (Zahn-)Arzt kann kein Honorar für eine kostenintensive (privatärztliche) Behandlung verlangen, wenn sich der Patient nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung über bestehende Behandlungsalternativen gegen die durchgeführte Behandlung entschieden h ätte (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.8.2014, Az. 26 U 35/13, Abruf-Nr. 142676 )
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19.12.2014 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die Hyperlipidämie bezeichnet eine kombinierte Erhöhung von Cholesterin, Trioglyceriden und Lipoproteinen. Damit verbunden ist auch die Verschiebung des relativen Anteils von LDL bzw. VLDL. Es wird eine primäre Form von einer sekundären Form unterschieden.
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