28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ein Vertragsarzt, der die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht nicht nachweist, muss Honorarkürzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hinnehmen (Urteil des SG Düsseldorf vom 6.8.14, Az. S 2 KA 549/12).
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Steuerrecht
Auch solche Leistungen eines Arztes, die dieser im Rahmen von „Studien“ erbringt und die von einem Pharmaunternehmen vergütet werden, können umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen darstellen, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen. Die Leistungen des Arztes müssen folglich der Diagnose, Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten dienen. Dies ist nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen (Beschluss des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 11. Dezember 2014, ...
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Immer wieder kommt bei Seminaren, Ärzteabenden usw. die Frage auf, wie in welchem Umfang erbrachte Leistungen zu dokumentieren sind. Zu den Aufbewahrungsfristen finden sich reichlich Vorgaben, aber nirgendwo ist festgelegt, mit welchem Vokabular zu dokumentieren ist.
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Hilfsmittel
In unserem exklusiven Online-Beitrag erhalten Sie detaillierte Informationen rund um die Verordnung von Seh- und Hörhilfen. Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag zur Zusammenarbeit mit Hilfsmittelanbietern in AAA 04/2015, Seite 20.
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Die KVen und auch die Sozialgerichte gehen davon aus, dass Vertragsärzte in Praxisgemeinschaften, die in einem hohen Anteil Patienten gemeinschaftlich behandeln, diese Kooperationsform missbräuchlich nutzen. Dies gilt insbesondere bei gegenseitigen Vertretungen. Aus Leseranfragen wissen wir, dass Unklarheit darüber besteht, wie der Anteil gemeinsamer Patienten in einer Praxisgemeinschaft berechnet wird. Wir erläutern nachfolgend die Berechnungsschritte.
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Seit dem 1. April 2015 ist die Vertreterpauschale nach EBM-Nr. 03010 (Kinder- und Jugendärzte Nr. 04010) Geschichte (lesen Sie hierzu ausführlich AAA 01/2015, Seite 2). Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte rechnen seit dem Quartal 2/2015 auch in Vertretungsfällen und bei Überweisung zur Mit- und/oder Weiterbehandlung von Hausarzt zu Hausarzt bzw. Kinderarzt zu Kinderarzt die Versichertenpauschale Nr. 03000 bzw. 04000 ab. Viele Leser fragen sich, welche Auswirkungen diese Änderung auf ...
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2015
Mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2015, und damit rechtzeitig vor Beginn der Urlaubssaison, wurde die Vertreterpauschale (EBM-Nrn. 03010) gestrichen. Bei Vertretungen anderer Hausärzte ist seitdem – wie bei eigenen Patienten – die volle Versicherungspauschale 03000 berechnungsfähig. Damit stellt sich – neben den Begünstigungen, die durch die Berechnung der 03000 bei Vertretungen gegeben sind – die Frage, ob bei Vertretungen Hausarzt > Hausarzt alle Positionen des Hausarztkapitels im EBM ...
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Der GOÄ-Spiegel
Im GOÄ-Spiegel greifen wir Fragestellungen aus GOÄ-Seminaren und Leserzuschriften auf.
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Praxisorganisation
Vorsorgeuntersuchungen zählen umsatztechnisch zu den wichtigsten Leistungen. Sie werden extrabudgetär, das heißt, außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung honoriert. Aus rein ökonomischer Sicht muss daher jede Praxis dafür sorgen, dass diese Leistungen in maximaler Anzahl erbracht werden! Jede Praxis sollte sich intensiv mit den Möglichkeiten der Leistungserbringung der Vorsorgeuntersuchungen auseinandersetzen und nach Möglichkeiten suchen, die Anzahl der durchgeführten ...
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28.04.2015 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Auch bei einer Patientenidentität zwischen 20 und 50 Prozent ist die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform „Praxisgemeinschaft“ gerechtfertigt. Die wechselseitige Versorgung von Heimpatienten durch beide Praxisgemeinschaftspartner entlastet nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 2014 hervor (Az. B 6 KA 2/14 B).
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