16.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Von je her wurde kontrovers erörtert, ob Untersuchungsleistungen im Rahmen einer Sitzung mehrfach nebeneinander berechnet werden können, wenn der betreffende Untersuchungsgang mehrmals durchgeführt wird bzw. durchgeführt werden muss. Für die Spirometrie nach Nr. 03330 EBM liegt jetzt eine Klärung durch das Bayrische Landessozialgericht (LSG) vor (Urteil vom 21.10.2015, Az. L 12 KA 114/14 und L 12 KA 115/14).
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16.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zu Privatliquidation und IGeL hilft Ihnen Dr. med. Bernhard Kleinken, u.a. Herausgeber und Autor des GOÄ-Kommentars des Kohlhammer-Verlags. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de oder faxen Sie uns (02596 922-99).
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16.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Mai 2016 Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten werden – zusammen mit der Neuordnung der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Details dazu in AAA 01/2016, Seite 5).
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10.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Bei der Errechnung und Mitteilung des Faktors zur Anpassung der Gesamtpunktzahlvolumina bei Beschränkung des Praxisumfangs handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Der Arzt genießt daher bei fehlerhafter Berechnung keinen Vertrauensschutz (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 16.3.2016, Az. L 5 KA 3957/12).
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08.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Beantragt ein Patient bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Leistung, hat diese gemäß § 13 Abs. 3a SGB V binnen einer Frist von drei bzw. fünf Wochen über die Bewilligung bzw. Ablehnung zu entscheiden. Der dazugehörige Bescheid muss aber nicht innerhalb dieser Fristen beim Versicherten eingehen! Ein verspäteter Abschluss des Verfahrens löst nur dann die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V aus, wenn die Verspätung aus Gründen geschieht, die im Verantwortungsbereich ...
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08.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die Anforderungen an Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM (Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA) waren bisher im Anhang zum Abschnitt 30.12 geregelt. Dieser Anhang wurde zum 1. Juli 2016 weitgehend inhaltsgleich in die neue Qualitätssicherungsvereinbarung übernommen.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen stellt den niedergelassenen Arzt in jeglicher Hinsicht vor schwierige und vielfältige Aufgaben. Nicht nur dass die betroffenen Patienten ein teilweise problematisches Klientel darstellen, sie haben auch einen hohen Beratungsbedarf. Leistungen, die im Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung anfallen, sind – mit Ausnahme der Laboruntersuchungen – ausschließlich nach den Nrn. 01950 bis 01956 EBM bzw. bei diamorphingestützter Behandlung ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Die neuen Nrn. 30980ff. EBM für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung können nicht bei jedem geriatrischen Patienten mit Abrechnung der Nrn. 03360 und 03362 EBM angesetzt werden. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede.
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittel-Richtlinie
Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere acht Wirkstoffe – drei Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, vier Antiepileptika sowie Phenprocoumon – in die Anlage VII Teil B (Substitutionsausschlussliste, SAL) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in den genannten Darreichungsformen dürfen von Apotheken künftig nicht mehr gegen entsprechende wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht ...
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02.06.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Die vier neuen Gebührenordnungspositionen 30981, 30984, 30985 und 30986 können nur von (Haus-)Ärzten mit geriatrischer Zusatzqualifikation berechnet werden. Diese Ärzte benötigen zur Abrechnung dieser Positionen zudem eine spezielle Abrechnungsgenehmigung ihrer KV auf Basis der „Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte geriatrische Diagnostik gemäß § 135 Abs. 2 SGB V“. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ist inzwischen beschlossen worden, nachfolgend die wesentlichen ...
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