12.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Akzeptiert ein Arzt im Rahmen einer Richtgrößenprüfung eine individuelle Beratung nach § 106 Abs. 5e SGB V („Beratung vor Regress“) und erkennt erst später, dass er ohne diese Einverständniserklärung möglicherweise besser gestellt gewesen wäre, berechtigt diese Erkenntnis nicht zur wirksamen Anfechtung seiner Erklärung. Dies entschied das Sozialgericht (SG) Marburg mit Gerichtsbescheid vom 22. März 2016 (Az. S 16 KA 292/14).
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12.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Plausibilitätsprüfung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stellen die sachlich-rechnerische Richtigkeit der vertragsärztlichen Abrechnungen insbesondere durch Plausibilitätsprüfungen fest. Dabei sind Abrechnungsauffälligkeiten Indizien für eine Falschabrechnung. Doch die Überschreitung bloß geschätzter und nicht bedarfsplanerisch vorgegebener Zeitprofile kann keine Falschabrechnung bedeuten.
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09.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · ABC der Abrechnung
Xanthelasmen treten bei etwa der Hälfte der Betroffenen auf dem Boden einer Fettstoffwechselstörung (z. B. einer Hypercholesterinämie oder einer Typ-II- oder Typ-IV-Hyperlipidämie) auf. Auch eine primär biliäre Leberzirrhose (PBC) kann, wenn auch in sehr seltenen Fällen, die Ursache sein. Xanthelasmen können aber auch bei gesunden Patienten mit normalem Gesamtcholesterin und erniedrigten HDL-Spiegeln auftreten.
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01.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Über die Abrechnungspositionen im neuen EBM-Kapitel 38 für Besuche durch nichtärztliche Praxismitarbeiter haben wir in AAA 08/2016, Seite 6 ausführlich berichtet. Verschiedene Leseranfragen, speziell von Praxen mit Genehmigung zur Abrechnung der NäPa-Ziffern im Hausarztkapitel 03 zeigen, dass noch Unklarheiten über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten bestehen. Wir erläutern daher im Folgenden die verschiedenen Abrechnungskonstellationen und -möglichkeiten für Hausarztpraxen.
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01.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Mai 2016 beschlossenen Änderungen der Kinder-Richtlinie sind am 1. September 2016 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss muss jetzt innerhalb von sechs Monaten, also bis Ende Februar 2017 die EBM-Positionen und deren Bewertung entsprechend anpassen.
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01.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Für die Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung (Chronikerbescheinigung) gilt ab 1. Oktober 2016 ein bundesweit einheitliches Formular Muster 55 mit deutlich weniger Feldern. Das Formular kann jetzt elektronisch ausgefüllt werden. Neu ist ferner, dass die Vertragsärzte das Formular vorhalten. Es wird nicht mehr von den Kassen ausgegeben. Das Formular wird ab Oktober in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.
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01.09.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2016
Speziell auf Hausärzte kommen ab 1. Oktober 2016 neue Aufgaben zu: Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, haben ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform. Über dessen Inhalte informieren wir nachfolgend. Über eine Vergütungsregelung für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans verständigen sich KBV und Krankenkassen voraussichtlich erst Ende September, AAA wird in der Oktober-Ausgabe ...
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29.08.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zu Privatliquidation und IGeL hilft Ihnen Dr. med. Bernhard Kleinken, u. a. Herausgeber und Autor des GOÄ-Kommentars des Kohlhammer-Verlags. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de oder faxen Sie uns (02596 922-99).
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24.08.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Ist der Kooperationsgrad hoch, weil ein Patient in der Praxis oder im MVZ fachübergreifend von zwei Ärzten gesehen wird, erhöht sich das Budget. Ist die gemeinsame Patientenbehandlung jedoch nicht indiziert oder nicht ausreichend dokumentiert, drohen neuerdings empfindliche Honorarkürzungen.
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22.08.2016 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA
Die Verordnungsfähigkeit von Alirocumab (Praluent ® ) ist in Anlage III („Verordnungseinschränkungen und Ausschlüsse“) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) auf bestimmte Patientengruppen eingeschränkt worden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 4. August 2016 beschlossen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und wird – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung – am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
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