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    31.07.2017 · Fachbeitrag aus OH · Leistungsanspruch

    BVerfG: Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs werden nur in notstandsähnlicher Lage gewährt

    Patienten haben nur dann einen verfassungsmäßigen Anspruch auf Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn sie in einer durch nahe Lebensgefahr geprägten Notlage sind. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde einer Patientin abgelehnt und damit die Weichen für die Gewährung von Leistungen neu gestellt (BVerfG, Beschluss vom 11.04.2017, Az. 1 BvR 452/17). > lesen

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