27.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Rückforderungen gegenüber einem Vertragsarzt können über viele Jahre eine enorme Höhe erreichen. Jedes „unwirtschaftliche“ Quartal erhöht die Gesamtforderung. Der Vertragsarzt kann dies selten verhindern, weil ihm Abrechnungsstatistiken oder die Grundvorwürfe nicht bekannt sind. Leuchtet allerdings die „Alarmlampe“ für unwirtschaftliches Verhalten bei der Krankenkasse auf, muss sie unwirtschaftliche Verordnungen zeitnah abwehren und kann Regressforderungen nicht einfach ...
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27.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: Darf ein Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt die Nrn. 417 und 418 GOÄ (Ultraschalluntersuchung der Mamma und der Schilddrüse) abrechnen? Oder ist hierfür eine besondere Qualifikation nötig?
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21.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Bildung sogenannter Mischpreise für Arzneimittel für rechtmäßig erklärt. Dennoch ist die Wirtschaftlichkeit einer Verordnung dieser Arzneimittel durch einen Vertragsarzt für Patientengruppen ohne nachgewiesenen Zusatznutzen nicht geklärt (Urteil vom 04.07.2018, Az. B 3 KR 20/17 R und B 3 KR 21/17 R). Regresse für Vertragsärzte sind damit bei solchen Verordnungen weiterhin möglich. Die KBV fordert den Gesetzgeber auf, diese Unklarheit zu beseitigen.
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13.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Es ist insbesondere die AOK als größte gesetzliche Krankenkasse, die immer wieder neue Möglichkeiten und Wege sucht, um Ärzte aus verschiedensten Gründen in Regress zu nehmen. Aktuell liegen Regressforderungen gegen Ärzte auf dem Schreibtisch der Autorin, die sich bei näherer Betrachtung als ganz oder zum großen Teil unberechtigt erweisen.
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13.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Honorarrecht
Für Honorarklagen des Arztes gegen seinen Privatpatienten gilt der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Patienten. Der Arzt muss den Patienten also an dessen Wohnort verklagen und kann die Klage nicht an das Gericht des Praxissitzes richten (Amtsgericht [AG] Frankfurt, Beschluss v. 11.09.2018, Az. 32 C 1041/18 [90]).
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12.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum EBM
Ärzte, die eine KV-Genehmigung zur Abrechnung der Abdomensonographie nach der EBM-Nr. 33042 haben, erhalten automatisch auch die Genehmigung zur Abrechnung des Screenings auf das Vorliegen von Bauchaortenaneurysmen nach Nr. 01748. Probleme können auftreten, wenn diese Vorsorgeuntersuchung bereits durchgeführt wurde.
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07.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Eine eingehende Beratung nach Nr. 3 GOÄ kann unter bestimmten Bedingungen neben Laborleistungen an einem Tag abgerechnet werden, wenn gleichzeitig auf Nr. 250 verzichtet wird. Eine solche Abrechnung ist dann möglich, wenn Beratung und Laborleistungen zeitlich auseinander liegen.
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05.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Gesundheitsdatenschutzrecht
Zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen schalten Ärzte häufig private Verrechnungsstellen ein, die Zugriff auf sensible Patientendaten erhalten. Dabei müssen Sie – nicht erst seit dem Wirksamwerden der DSGVO – ein besonderes Augenmerk auf die umfangreichen rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit diesen Daten richten. Verstöße können – neben der Festsetzung hoher Geldbußen durch die Aufsichtsbehörden – zu kostspieligen und folgenreichen Auseinandersetzungen mit Ärztekammer ...
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02.11.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Verordnung
Die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat die Vertragsärzte auf eine unnötige Belastung der Aut-idem-Zielquote hingewiesen. In dem KV-Bezirk gelten fachgruppenspezifische Zielquoten für Aut-idem-Kreuze, die z. B. für Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten max. 7,0 Prozent beträgt. Bei den Verhandlungen für die Arzneimittel-Zielvereinbarung 2019 war der KV RLP aufgefallen, dass zahlreiche Aut-idem-Kreuze bei Verordnungen gesetzt wurden, die gar nicht gesetzt werden müssten und somit ...
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29.10.2018 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittel
Mit Beschluss vom 18.10.2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u. a. die Corticoide Betamethasonacetat und Triamcinolon für das Anwendungsgebiet Alopecia areata in die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Damit zählen die Corticoide für diese Anwendung zu den sogenannten „Lifestyle-Arzneimitteln“ und sind in dieser Indikation nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig.
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