22.03.2021 · Fachbeitrag aus AA · Sozialplan
Schließt ein ArbG einen Sozialplan ab, bevor er den Betrieb veräußert, dann meist, um den Betrieb überhaupt erst veräußerbar und damit übergangsfähig zu machen. Dabei kommt es vor allem auch auf die Attraktivität der im Sozialplan enthaltenen Abfindungsregelungen an – unabhängig
davon, ob der Sozialplan nach § 112a Abs. 1 BetrVG erzwingbar ist oder man auf Aufhebungsverträge und „Freiwilligenprogramme“ setzt. Ein Urteil des LAG Hessen lässt nun aufhorchen. Denn die Richter ...
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21.03.2021 · Nachricht aus AA · Fort- und Ausbildungskosten
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt auch in Verbindung mit der Erklärung des ArbN, es sei ihm bewusst, dass durch die Weiterbildung und die Vertragsvereinbarung noch Kosten offen seien,
ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis i. S. d. §§ 780, 781 BGB dar.
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19.03.2021 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeit
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft ist nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit, wenn die dem ArbN auferlegten Einschränkungen
seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz
erheblich beeinträchtigen. Organisatorische Schwierigkeiten, die eine
Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des ArbN für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich.
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15.03.2021 · Nachricht aus AA · Arbeitsmarkt
Seit einem Jahr lebt Deutschland mit der Corona-Pandemie. Aus diesem Anlass ziehen der Bundesarbeitsminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, eine Bilanz des vergangenen Jahres und benennen Perspektiven für den Arbeitsmarkt.
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10.03.2021 · Fachbeitrag aus CE · Betrug
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Abschlagszahlungen aus Coronahilfen vorerst bundesweit gestoppt. Am Freitag veröffentlichte das Ministerium dazu diese Text-Bild-Datei und legte auf Druck von Medien eine karge Information gestern nach. Recherchen der Springer-Tochter Business-Insider zufolge wird ein Schaden in Millionenhöhe vermutet – Betrug im großen Stil.
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08.03.2021 · Nachricht aus AA · Kündigung
Die im Kündigungsschreiben des ArbN geäußerte Bitte um Erstellung einer Rechnung über Fortbildungskosten, die der ArbG verauslagt hat, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände kein selbstständiges Schuldversprechen oder abstraktes Schuldanerkenntnis i.S.d. §§ 780 , 781 BGB dar.
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