17.12.2021 · Nachricht aus AA · Krankheitsnachweis
Seit Oktober 2020 können Ärzte auch mittels Videosprechstunde die AU von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Zukünftig können auch Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt unbekannt sind. Einen entsprechenden Beschluss fasste der „Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA“).
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Kurzarbeitergeld
Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, wird für weitere drei Monate bis zum 31.3.22 verlängert.
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Urlaubsansprüche
Die Mitwirkungsobliegenheiten des ArbG zur Urlaubsgewährung gelten nicht gegenüber einem langzeiterkrankten ArbN.
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Ausbildung
Ein Auszubildender, der tatsächlich nicht ausgebildet, sondern vom ArbG wie ein ungelernter ArbN eingesetzt wird, hat den Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten ArbN.
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Rechtsweg
Eine vor dem Arbeitsgericht erhobene (Dritt-)Widerklage fällt gemäß § 104 S. 1 UrhG in die ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wenn sich die Widerklageforderung auf urheberrechtliche Anspruchsgrundlagen stützen lässt und zunächst ausdrücklich darauf gestützt wurde. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Klage besteht.
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Betriebsrat
Einem Betriebsratsmitglied kann die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung nicht unter Hinweis auf die „2G-Regelungen“ versagt werden, wenn dieses zu Beginn der Sitzung einen negativen PCR-Test vorlegt.
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17.12.2021 · Nachricht aus AA · Betriebsrat
Eine Betriebsratswahl kann gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden.
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17.12.2021 · Fachbeitrag aus AA · Mitbestimmung
Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in
einem Homeoffice tätigen ArbN zu einem neuen Dienstort ist auch dann eine mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn der Inhalt seiner Tätigkeit, sein Arbeitsort im Homeoffice und die Person seines Fachvorgesetzten unverändert bleiben.
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