04.05.2022 · Nachricht aus AA · Statistik
„Mit der Frühjahrsbelebung und den Lockerungen der Corona-Maßnahmen setzt sich die Erholung am Arbeitsmarkt fort. Allerdings wird die Entwicklung durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine gebremst.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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29.04.2022 · Nachricht aus AA · Ende des Arbeitsverhältnisses
Haben die Parteien den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung vergleichsweise dahingeregelt, dass die Kündigung erst zu einem späteren Termin wirksam werden soll, können sie nicht mehr geltend machen, das Arbeitsverhältnis habe in Wahrheit früher oder später geendet.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Unternehmensnachfolge
Nachdem es im ersten Teil um den Eintritt in die Rechte und Pflichten des Betriebsveräußerers durch den Erwerber in Hinblick auf Zahlungs-, Herausgabeansprüche und Fristen im Allgemeinen ging, beschäftigt sich der
zweite Teil mit spezielleren Problemen, wie Optionen, Urlaub, dem Zeugnis und der Insolvenz.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Vollstreckungs- und zum Prozessrecht.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Aufhebungsvertrag
Der ArbG hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer ungewöhnlich
hohen Abfindung von 265.000 EUR, die er einem ArbN durch einen Aufhebungsvertrag zugesagt und später auch gezahlt hat. Vielmehr hat dieser das ihm vorteilhaft erscheinende Angebot annehmen dürfen.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Personenbezogene Daten
Ein Klageantrag, der ergänzend zum Wortlaut von Art. 15 Abs. 1 Hs. 2
DSGVO auslegungsbedürftige Begriffe enthält, über deren Inhalt nicht
behebbare Zweifel bestehen, ist nicht hinreichend bestimmt. Das folgt aus einer aktuellen BAG-Entscheidung.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Schriftformerfordernis
Der ArbG hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Abgabe der Jahresurlaubsplanung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Jahresbeginn. Eine hierauf gestützte Abmahnung ist unwirksam. Der ArbG ist darlegungs- und
beweispflichtig dafür, dass die Schriftform einer Kündigung nach § 623 BGB eingehalten wurde und eine Originalunterschrift vorliegt.
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27.04.2022 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Der ArbG trägt auch dann die Beweislast für den von ihm behaupteten Kündigungs- bzw. Auflösungsgrund, wenn das betreffende Verhalten des ArbN den Tatbestand der üblen Nachrede i. S. v. § 186 StGB erfüllen würde.
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27.04.2022 · Nachricht aus AA · Entgeltfortzahlung
Ist der ArbN innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, wenn sie keine Angaben zum Bestehen
einer Fortsetzungserkrankung enthält. Der ArbN muss darlegen, dass
keine Fortsetzungserkrankung vorliegt.
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