18.10.2023 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsratstätigkeit
Der Anspruch auf Freistellung von der Zahlung von Rechtsanwaltskosten setzt nicht voraus, dass eine auf den Betriebsrat (BR) ausgestellte Rechnung vorliegt. Ein Freistellungsanspruch kann aber nur auf Ansprüche
gerichtet sein, die von demjenigen geltend gemacht werden, der durch den BR aufgrund ordnungsgemäßen Beschlusses beauftragt worden ist.
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11.10.2023 · Fachbeitrag aus AA · Abberufung des Datenschutzbeauftragten
Das BAG hat den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in einer aktuellen Entscheidung den Rücken gestärkt. Es entschied, dass der in § 6 Abs. 4 S. 1 BDSG normierte besondere Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor einer Abberufung mit Unionsrecht vereinbar ist.
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02.10.2023 · Nachricht aus AA · Statistik
„Die einsetzende Herbstbelebung fällt in diesem Jahr vergleichsweise gering aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen zwar ab, jedoch weniger als in einem September üblich. Grundsätzlich ist der deutsche Arbeitsmarkt aber nach wie vor stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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26.09.2023 · Nachricht aus AA · AGG
Die Altersgrenze für Notare ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a BNotO erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet.
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26.09.2023 · Nachricht aus AA · Entgeltfortzahlung
Ein an COVID-19 erkrankter ArbN ist infolge Krankheit objektiv an seiner Arbeitsleistung verhindert, wenn er sich in Quarantäne begeben muss. Es sei denn, der ArbG kann von ihm verlangen, im Homeoffice zu arbeiten. Die erforderliche Monokausalität im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG ist gegeben, wenn die behördlich angeordnete Quarantäne Folge einer Arbeitsunfähigkeit ist.
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26.09.2023 · Nachricht aus AA · Betriebsratstätigkeit
Wird dem Betriebsratsvorsitzenden der Zutritt zum Betrieb verweigert, indem ein Hausverbot ausgesprochen wird, ist dies eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Nach den Vorgaben des BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Bei ganz gravierenden Pflichtverletzungen muss der ArbG selbst einen
Antrag auf vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamts beim Arbeitsgericht stellen.
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