01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Schadenersatz
Auch nach neuem Recht haftet der mögliche Schadensverursacher bei einem Arbeitsunfall des Mitarbeiters nur dann auf Zahlung eines Schmerzensgelds, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde und nicht schon dann, wenn vorsätzlich eine Gefahrenquelle eröffnet wird, die sich zum Unfallgeschehen entwickelt (LAG Rheinland-Pfalz 17.2.05, 6 Sa 839/04, Abruf-Nr.
051511
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsverfassung
Die Betriebsratswahl 2006 steht vor der Tür. „Arbeitsrecht aktiv“ gibt daher in loser Folge praktische Hinweise zur Durchführung der Wahl. Der folgende Beitrag klärt die Frage, wann ein ArbN trotz ordentlicher Kündigung auch nach Ablauf der Kündigungsfrist wählbar bleibt.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzrecht
Ein Haftungsdurchgriff der Gesellschaftsgläubiger auf die Gesellschafter einer GmbH wegen „existenzgefährdenden Eingriffs“ kommt nicht in Betracht, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Das gilt auch für mögliche Ansprüche aus § 826 BGB (BAG 14.12.04, 1 AZR 504/03, Abruf-Nr.
052507
).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Suchterscheinungen am Arbeitsplatz - das vielfach unterschätzte Phänomen! Stärker als üblicherweise wahrgenommen wird der Arbeitsablauf in Betrieben durch Suchtkrankheiten beeinträchtigt. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen auf und erläutert, was bei einer suchtbedingten Kündigung zu berücksichtigen ist.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Auch langjährig beschäftigte ArbN werden im Falle von Konflikten mit dem ArbG oft sehr kurzfristig mit Anweisungen überzogen, die die Art der Tätigkeit zum Nachteil des ArbN ändern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn zwischen ihnen über die Art der Tätigkeit und deren Teilaspekte, etwaige Beförderungen bzw. Aspekte des Arbeitentgelts, keine Einigung erzielt werden kann. Der Beitrag zeigt auf, welches Vorgehen in diesen Fällen zu empfehlen ist.
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
In der letzen Ausgabe von „Arbeitsrecht aktiv“ hatten wir dargestellt, wann ein ArbN bei einem Sportunfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat (AA 05, 152). Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zu der Frage, wann der Entgeltfortzahlungsanspruch des ArbN wegen Eigenverschuldens im Straßenverkehr ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 1 S. 1 EntgeltfortzG).
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Schadenersatz
Hat einerseits der ArbG weder die gesetzliche Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG erfüllt noch dem ArbN einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den notwendigen Angaben (§ 2 Abs. 4 NachwG) ausgehändigt und andererseits der anwaltlich beratene ArbN die ordnungsgemäße Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen wegen Unkenntnis der Existenz bzw. Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags versäumt, erfolgt eine Schadenverteilung nach § 254 BGB ...
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01.10.2005 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitslosengeld
Der ArbN ist zur Vorleistung verpflichtet. Löhne und Gehälter werden nach § 614 S. 2 BGB i.d.R. erst zum Monatsende fällig. Hingegen besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) frühestens ab Antragstellung (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB II). Nachstehend wird anhand einiger Beispiele erläutert, welche negativen Folgen dieser Umstand für ArbN beim Wechsel zwischen ALG II-Bezug und Erwerbsleben haben kann und was bei verspäteter Lohnzahlung durch den ArbG zu beachten ist.
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01.09.2005 · Fachbeitrag aus AA · Weiterbeschäftigung
Bei Kündigungsschutzmandaten kommt es oft zu Versäumnissen während des laufenden Rechtsstreits, insbesondere bei dem bedeutenden Punkt der Weiterbeschäftigung des Mandanten. In diesem Beitrag soll auf die oft verkannte Bedeutung des Weiterbeschäftigungsantrags im Kündigungsschutzverfahren und seiner korrekten schriftsätzlichen Stellung hingewiesen werden.
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01.09.2005 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Kann der ArbN wegen eines Sportunfalls längere Zeit seiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkommen, verweigert der ArbG oft die Entgeltfortzahlung. „Selbst schuld“ oder „grob fahrlässig“ sind in diesen Fällen beliebte Argumente. Der Beitrag zeigt auf, wann nach der Rechtsprechung die Entgeltfortzahlung zu Recht verweigert wird und wie einzelne Sportarten von den Gerichten eingeschätzt werden.
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