01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsentgelt
Beschäftigt der ArbG einen ArbN zu einem wucherischen Lohn, so kann dieser eine angemessene Vergütung geltend machen (Polzin, AA 06, 55). Der Beitrag erläutert das gerichtliche Vorgehen, orientiert an einem realen Beispiel einer Verkäuferin in den neuen Bundesländern.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitgeberhaftung
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG haftet der ArbG von seinem Verschulden unabhängig für einen dem ArbN an eigenen Sachen entstandenen Schaden nach Aufwendungsgrundsätzen. Voraussetzung ist, dass der Schaden bei Ausführung einer
betrieblichen Tätigkeit
entstanden ist und er dem
Betätigungsbereich des ArbG
zuzurechnen ist (§ 670 BGB analog; seit BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des ArbG).
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Zwangsvollstreckung
„Arbeitsrecht aktiv“ berichtete in der letzten Ausgabe, wie Sie Vollstreckungsfehler im Kanzleialltag verhindern können (Noe AA 06, 58). Dabei ist auch das Thema Kostenfestsetzung von in arbeitsrechtlichen Mandaten entstehenden Vollstreckungskosten angesprochen worden. Die in diesem Zusammenhang angekündigte Musterformulierung zur Festsetzung der Vollstreckungskosten wollen wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Durch die Neufassung des KSchG zum 1.1.04 wurde der Schwellenwert des § 23 KSchG angehoben, gleichzeitig aber eine Übergangsregelung für diejenigen ArbN geschaffen, die bis zum 31.12.03 in einem Betrieb mit mehr als fünf ArbN beschäftigt waren. Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, wenn die Zahl der „Altbeschäftigten“ nach dem 1.1.04 unter den Schwellenwert von mehr als fünf regelmäßig beschäftigten ArbN sinkt, ist in der Literatur streitig.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Das Thema Freistellung von der Arbeitspflicht ist gängige Regelungsmaterie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auf Grund des Beschlusses der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 5./6.7.05 zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Freistellungsvereinbarungen besteht nunmehr ein Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht (Kurandt, AA 06, 22). Der Beitrag zeigt Gestaltungsmöglichkeiten zur Lösung des Konflikts auf.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Wendet sich der ArbN nicht gegen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses an sich, sondern macht er lediglich geltend, bei einer ordentlichen Kündigung habe der ArbG die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so kann er dies auch außerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG tun (BAG 15.12.05, 2 AZR 148/05, Abruf-Nr.
061050
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Entgeltfortzahlung
Fortsetzungskrankheit oder nicht? Entgeltfortzahlung oder nicht? Diese Fragen stellen sich, wenn der ArbN mehrfach in engem zeitlichem Zusammenhang arbeitsunfähig ist. Da der ArbG von den Krankheitsursachen i.d.R. keine Kenntnis haben kann, muss zunächst der ArbN darlegen, dass eine neue Erkrankung vorliegt. Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei Bestreiten des ArbG muss er die Tatsachen darlegen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Vertragsgestaltung
Das BAG hat formularmäßig vereinbarte Ausschlussklauseln einer AGB-Kontrolle unterzogen und dabei unwirksame Klauseln festgestellt.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Prozessführung
Vergleiche werden vor den Arbeitsgerichten üblicherweise mit einer Widerrufsfrist vereinbart. Was aber gilt, wenn diese Frist ohne Verschulden des Anwalts nicht eingehalten wird - z.B. weil der Widerrufsschriftsatz wegen einer Verzögerung der Postzustellung nicht rechtzeitig bei Gericht eingeht?
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Immer wieder gibt es in der Praxis Probleme mit verspäteten oder gar unterlassenen Nachweisen der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Dabei ist unklar, ob die zahlreichen Verstöße hiergegen eher auf Unkenntnis der ArbN, auf deren Nachlässigkeit oder gar auf vorsätzlicher Missachtung ihrer Verpflichtungen beruhen. Der Beitrag zeigt zusammenfassend die Pflichten der ArbN zur Anzeige von Arbeitsunfähigkeitszeiten und ihre kündigungsrechtliche Relevanz auf.
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