01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozesskostenhilfe
Im Verfahren zur Überprüfung einer bewilligten PKH (§ 124 ZPO) müssen Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten einer Partei und nicht an die Partei erfolgen, sofern sich der Prozessbevollmächtigte auch für das PKH-Verfahren bestellt hat. Das ist der Fall, wenn der Anwalt selbst den PKH-Antrag (Bestellung unter seiner Beiordnung) eingereicht hat (BAG 19.7.06, 3 AZB 18/06, Abruf-Nr.
063585
).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Prozesskostenhilfe
Wird ein Terminsverlegungsantrag des nach § 121 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts zurückgewiesen, obwohl dieser durch einen früher anberaumten, nicht zu verlegenden Termin an der Vertretung der nicht bemittelten Partei im Termin gehindert ist und auch alle Sozien verhindert/urlaubsabwesend sind, so ist der nicht bemittelten Partei gleichwohl aufgrund der eindeutigen Regelung des § 121 Abs. 4 ZPO kein weiterer Anwalt beizuordnen. Allerdings hat der beigeordnete Anwalt, der die Kosten des ...
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Aktuelle Gesetzgebung
Nach § 12 Abs. 1 AGG ist der ArbG verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des ArbN vor Benachteiligungen zu treffen. Dazu soll er in geeigneter Art und Weise auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Dieser Verpflichtung nachzukommen ist für den ArbG auch wichtig, da er sich so gegen mögliche Schadenersatzansprüche schützen kann (ausführlich dazu Beseler, AA 06, 145).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Sperrzeit
Gem. § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, die bis zu 12 Wochen betragen kann (§ 144 Abs. 4 SGB III). Voraussetzung der Sperrzeit ist, dass sich der ArbN versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund gehabt zu haben. Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III z.B. vor, wenn der ArbN das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten ...
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Gleichbehandlung
Der EuGH hat entschieden, dass eine unterschiedliche Vergütung bei gleichrangigen Tätigkeiten möglich ist, sofern als Ziel der Entgeltpolitik u.a. die Berufserfahrung honoriert werden soll. Das Dienstalter geht nämlich mit der Berufserfahrung einher. Diese befähigt den ArbN i.d.R., seine Arbeit besser zu verrichten (EuGH 3.10.06, C-17/05, Abruf-Nr.
063671
).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Bei einer ordentlichen Kündigung kann die unzutreffende Berechnung der Kündigungsfrist durch den ArbG vom ArbN auch außerhalb der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG geltend gemacht werden (BAG AA 06, 87). Die Auslegung der Erklärung einer ordentlichen Kündigung ergibt i.d.R., dass die Kündigung zum zutreffenden Termin ausgesprochen werden sollte, auch wenn ein falscher Kündigungstermin genannt ist. In diesem Fall besteht keine Rechtsunwirksamkeit der Kündigung, wie in § 4 S. 1 KSchG ...
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzrecht
Ein in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehener Abfindungsanspruch ist auch dann bloße Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird (BAG 27.4.06, 6 AZR 364/05 = NZA 06, 1282, Abruf-Nr.
063586
).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Zeugnis
Ob ein Zeugnis „wohlwollend“ erteilt worden ist, kann im Vollstreckungsverfahren nicht geprüft werden (LAG Rheinland-Pfalz 6.7.06, 11 Ta 98/06, Abruf-Nr.
063328
).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Eine arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung ist bei Anwendbarkeit des KSchG nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 1 KSchG).
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01.01.2007 · Fachbeitrag aus AA · Individualarbeitsrecht
In der heutigen Gesellschaft haben die Medien eine entscheidende Bedeutung im Rahmen der Meinungsbildung. So gewährt Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG die Pressefreiheit. Diesem Grundrecht kommt im Rahmen des Medienarbeitsrechts eine entscheidende Bedeutung zu. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten des Arbeitsrechts in Medienarbeitsverhältnissen. Unter dem Begriff „Medien“ im Rahmen dieses Artikels werden sowohl Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) als auch die Presse verstanden.
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