04.03.2009 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
Die Vergabe von bisher im Betrieb ausgeführten Arbeiten an Fremdfirmen ist grundsätzlich eine von den Arbeitsgerichten zu akzeptierende unternehmerische Entscheidung. Ein Wegfall von Arbeitsplätzen liegt hingegen nicht vor, wenn zuvor von ArbN des Betriebs ausgeführte Tätigkeiten nicht zur selbstständigen Erledigung auf einen Dritten übertragen werden. In diesem Fall liegt vielmehr eine unzulässige Austauschkündigung vor (LAG Mecklenburg-Vorpommern 19.11.08, 2 Sa 193/08).
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04.03.2009 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Der arbeitsvertragliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keinen Anspruch des ArbN auf Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit genießt in diesem Bereich Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und den Grundsätzen der Vertrauenshaftung (BAG 13.8.08, 7 AZR 513/07).
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04.03.2009 · Fachbeitrag aus AA · Schwerbehinderung
Die Führung arbeitsrechtlicher Mandate, in denen die Kündigung von ArbN im Mittelpunkt steht, verlangt dem RA ein hohes Maß an Sorgfalt ab. Neben der Kontrolle einschlägiger Fristen ist die genaue Prüfung notwendig, ob der kündigende ArbG die Vorschriften des KSchG eingehalten hat, sofern diese Anwendung finden. Eine Besonderheit stellt hierbei die Schwerbehinderteneigenschaft des ArbN dar, denn diese ist mit einer Vielzahl besonderer Schutzvorschriften verbunden, die seine Position vor ...
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04.03.2009 · Fachbeitrag aus AA · Allgemeine Gleichbehandlung
Die Arbeitsgerichte müssen sich immer wieder mit Klagen beschäftigen, in denen von ArbG abgelehnte Bewerber Schadenersatz verlangen mit der Begründung, sie seien wegen eines Merkmals nach § 1 AGG abgelehnt worden. Der folgende Beitrag zeigt auf, mit welchen Mitteln die sogenannten „AGG-Hopper“ bei Stellenausschreibungen arbeiten und wie der ArbG hierauf reagieren sollte.
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04.03.2009 · Fachbeitrag aus AA · Aktuelle Gesetzgebung
Am 18.1.09 ist das erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Kraft getreten (BGBl I, 61). Die wichtigsten Änderungen sind Folgende:
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Drittschuldnerklage
Eine Arbeitsvergütung ist nicht immer dann als nicht unverhältnismäßig gering im Sinne des § 850 h Abs. 2 ZPO anzusehen, wenn sie mehr als 75 Prozent der üblichen Vergütung beträgt. Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „unverhältnismäßig geringe Vergütung“ ist von allen Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Art der Arbeitsleistung, den Beziehungen zwischen ArbN und ArbG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ArbG abhängig. Die Entscheidungen zur ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmerrechte
Eine als Praktikantenvertrag bezeichnete Vereinbarung ist als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn nicht der Ausbildungszweck, sondern die reine Arbeitsleistung im Vordergrund steht. In diesem Fall ist dem als Praktikant bezeichneten ArbN nach § 612 Abs. 2 BGB die für diese Arbeitsleistung übliche Vergütung zu zahlen. Eine wesentlich niedrigere Vergütungsvereinbarung über eine Praktikantenvergütung ist unwirksam (ArbG Kiel 29.12.08, hier Ca 1187 d/08).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Internationale Zuständigkeit
Auch für eine Klage gegen einen ArbG mit Sitz außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist die internationale Zuständigkeit der Deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit nach Art. 18 Abs. 2 EuGVVO gegeben, wenn die Streitigkeit aus dem Betrieb der deutschen Niederlassung des ArbG resultiert (LAG Düsseldorf 17.3.08, 14 Sa 1312/07).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsvertragsinhalt
Sieht eine Vertragsstrafenregelung in einem vom ArbG vorformulierten Arbeitsvertrag für ein vertragsbrüchiges Ausscheiden des ArbN eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts auch für die Dauer der Probezeit vor, während derer die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt, so benachteiligt diese Regelung den ArbN unangemessen und ist daher unwirksam.
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsrecht
Im Kündigungsrecht spielt die Verdachtskündigung eine praktisch wesentliche Rolle. Das zeigt die Vielfalt einschlägiger Entscheidungen allein schon des BAG in den letzten zwei Jahren. Deshalb sollen hier die Grundsätze der Verdachtskündigung zusammenfassend dargestellt werden.
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