24.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden
zu erhöhen.Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrolle wird Ihnen „Arbeitsrecht aktiv“ ab dem nächsten Jahr bieten.
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22.09.2014 · Fachbeitrag aus AA · Insolvenzanfechtung
Die Rückzahlungsverpflichtung des ArbN aufgrund einer Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters ist nicht durch tarifvertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen. Der Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO ist im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnisses der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien entzogen (BAG 27.2.14, 6 AZR 367/13, Abruf-Nr. 142747 ).
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09.09.2014 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Ruft der Arbeitnehmer, ein hochqualifizierter Akademiker, während eines laufenden Arbeitsgerichtsprozesses um eine leistungsabhängige Vergütung unter Umgehung seines eigenen Anwalts den Anwalt des Arbeitgebers an und beschimpft diesen, dass er sich durch Verbreitung der Lügen und Verleumdungen des Arbeitgebers im Prozess lächerlich mache und seine Anwaltszulassung riskiere, so liegt darin ein Vorgang, der grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund geeignet ist.
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05.09.2014 · Nachricht aus AA · Verlosung
Zu dieser Frage ist nun ein Buch von Sebatian Geis erschienen: „Die Auswirkungen der Reform des AÜG im Jahr 2011 auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung“. Wir verlosen ein Exemplar der Ausgabe. Teilnehmer senden bis zum 12.9.14 (12 Uhr) eine E-Mail mit dem Betreff „AÜG-Reform“ an aa@iww.de. Viel Glück!
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04.09.2014 · Nachricht aus AA · Haftungsrecht
Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften auf dem Bau. Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beiträge für die Unfallversicherung gezahlt hat, ist er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei einem besonders krassen und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Fehlverhalten verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für den Arbeitsunfall zu erstatten.
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28.08.2014 · Nachricht aus AA · Gesetzliche Unfallversicherung
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Tiefststand gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), vorgelegt hat. Danach sank das Unfallrisiko auf 22,5 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter.
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus AA · Mindestlohngesetz 2015
Im Juli 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) angenommen und auch der Bundesrat hat nachgezogen. Damit tritt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde ab dem 1.1.15 in Kraft. Zur Annahme stand aber noch das kurz zuvor überarbeitete Gesetz (Beschlussempfehlung vom 2.7.14). In dieser endgültigen Gesetzesfassung sind nun einige Ausnahmen vorgesehen. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über diese Ausnahmen.
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus AA · Befristung
Der Begriff der „Vorbeschäftigung“ sorgt aktuell für Diskussionen in der Rechtsprechung. Die „Vorbeschäftigung“ im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG untersagt eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses, wenn bereits zuvor ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis zum selben ArbG bestand. Der Beitrag zeigt den aktuellen Stand der Diskussion auf.
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum AGG und zum Prozessrecht.
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27.08.2014 · Fachbeitrag aus AA · Jubiläum
1974 entstand im westfälischen Nordkirchen der Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen, der Vorläufer des heutigen IWW Instituts. Bereits damals wurde Fachwissen mit konkreten Handlungsempfehlungen und sofort umsetzbaren Lösungen und Arbeitshilfen verbunden. Der Ein-Mann-Betrieb von einst ist heute ein leistungsstarkes Unternehmen mit vielen tausend Kunden und einer breiten Produkt- und Medienpalette – ein Erfolg, der ohne Sie nie möglich gewesen wäre.
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