18.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Lohnwucher
Die Vereinbarung eines Stundenlohns von weniger als zwei EUR ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 BGB), wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt.
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18.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn ein Arbeitsplatz mit vergleichbaren oder schlechteren Arbeitsbedingungen frei ist. Dies gilt auch, wenn der ArbN nach einer dem ArbG zumutbaren Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme das Stellenprofil der freien Stelle erfüllt. Es ist dem ArbG nicht zuzumuten, den ArbN allein zum Zwecke der Qualifikation zu beschäftigen. Bei Stellen, die ausschließlich der ...
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18.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Staatliche Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist zu berücksichtigen und auf einer zweiten Prüfungsebene mit den Interessen des betroffenen ArbN abzuwägen. Diesem Prüfungsrahmen wurde eine Entscheidung des BAG nicht gerecht, befand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 22.9.14, 2 BvR 661/12, Abruf-Nr. 143363 ...
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18.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Ohne einschlägige Abmahnung stellt ein auch mehrere Stunden dauerndes Einschlafen nicht generell einen Kündigungsgrund dar.
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15.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Koalitionsentwurf für neues Elterngeld
Die große Koalition will durch das neue „Elterngeld-plus“ von 2015 an Eltern stärker fördern, die vorübergehend in Teilzeitarbeit wechseln. So soll im Rahmen von finanziellen Anreizen die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Babypause auf Teilzeitbasis schneller in den Beruf einzusteigen.
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12.12.2014 · Nachricht aus AA · Mobbing
Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht.
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10.12.2014 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Äußerungen eines ArbN über betriebliche Missstände im Rahmen eines Videos, das ins Internet gestellt wird und dort über verschiedene Portale verbreitet wird, können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden, wenn sie geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des ArbG zu beschädigen. Erlaubt ist jedoch eine sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten auch in dieser Form (BAG 31.7.14, 2 AZR 505/13, Abruf-Nr. 142748 ).
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03.12.2014 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerrechte
Eine große Mehrheit der Konsumenten bestellt zumindest gelegentlich Waren im Versandhandel. Bei der Auslieferung der Paketsendungen legen die Kunden vor allem Wert darauf, dass sie zu ihren Alltagsgewohnheiten passt: 37 Prozent der Befragten haben bereits Erfahrungen, ihre Pakete zum Wunschtermin nach Hause liefern zu lassen, weitere 40 Prozent würden diese Option gerne nutzen. Für Berufstätige steht die Lieferung ins Büro hoch im Kurs: Jeder zweite Arbeitnehmer würde sich Pakete gerne an ...
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