24.02.2016 · Fachbeitrag aus AA · Mindestlohn
Sonderzahlungen, die als regelmäßiges Arbeitsentgelt gezahlt werden, sind in vollem Umfang auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen. Dies gilt insbesondere, wenn eine wirksame Betriebsvereinbarung die Fälligkeit der gesamten Sonderzahlung zu je einem Zwölftel auf jeden Monat verschiebt (LAG Berlin-Brandenburg 12.1.16, 19 Sa 1851/15, Abruf-Nr. 146329 ).
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22.02.2016 · Fachbeitrag aus AA · Sozialplan
Ein Sozialplan kann die Zahlung einer Abfindung auf ArbN beschränken, die wegen dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Hingegen darf eine Betriebsvereinbarung, nach der ArbN eine Sonderprämie erhalten, wenn sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, nicht Mitarbeiter ausschließen, die im Anschluss an ihre Entlassung anderweitig beschäftigt werden und deshalb keine Kündigungsschutzverfahren durchführen (BAG 8.12.15, 1 AZR 595/14, Abruf-Nr. 146393 ).
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22.02.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Die einseitige Feststellung von Vergütung und Ruhegehalt des Ehemanns durch eine ArbN in exponierter Stellung stellt eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Loyalitätspflichten dar.
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17.02.2016 · Nachricht aus AA · Befristung
Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.
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17.02.2016 · Nachricht aus AA · Sonn- und Feiertagsarbeit
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) warnt vor überzogenen Forderungen der Einschränkung der Sonn- und Feiertagsarbeit in der Call- und Contactcenter-Branche „In der heutigen Dienstleistungsgesellschaft erwarten Kunden die Erreichbarkeit von Kundenhotlines auch an Sonn- und Feiertagen. Deutschsprachiger Service wird in anderen Ländern nicht nur angeboten, sondern ist rechtlich auch einfacher möglich als hierzulande“, erklärt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung.
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15.02.2016 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Es ist zulässig, Arbeiter und Angestellte unterschiedlich zu behandeln.
Erforderlich ist aber, dass der Statusunterschied gleichzeitig mit einem
Lebenssachverhalt verknüpft wird, der es sachlich rechtfertigt, die jeweiligen ArbN ungleich zu behandeln.
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09.02.2016 · Fachbeitrag aus AA · Beihilfe
Das Land-Rheinland Pfalz ist verpflichtet, einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu seinen Aufwendungen für das laktasehaltige Präparat LaktoStop 3300 FCC zu gewähren.
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