29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Persönlichkeitsrechte
Das Interesse des ArbG, einen Diebstahl aufklären zu können, ist höher zu bewerten, als die mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der ArbN.
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29.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Vertragsrecht, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur PKH.
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28.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Annahmeverzug
Der Anspruch auf Vergütung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs nach § 615 Abs. 1 BGB setzt ein erfüllbares, das heißt tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus. Dem genügt ein rückwirkend
begründetes Arbeitsverhältnis nicht. Der ArbG kann allerdings aus einem solchen Arbeitsverhältnis gegebenenfalls Vergütung nach § 326 Abs. 2 S. 1 1. Alt. BGB schulden (BAG 19.8.15, 5 AZR 975/13, Abruf-Nr. 145399 ).
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24.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Informiert ein ArbN seinen ArbG nicht über den Grund seiner Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer, verletzt dies vertragliche Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Hierzu ist der ArbN aber verpflichtet. Gerät der ArbN in Untersuchungshaft, muss er dem ArbG diesen Umstand unverzüglich anzeigen und ihn über die voraussichtliche Haftdauer in Kenntnis setzen. Verletzt er diese Pflicht, kommt dies als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB jedoch ...
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18.03.2016 · Fachbeitrag aus SSP · Einkommensteuer
Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten, weil ihr Dienstverhältnis aufgelöst wird, profitieren von der sogenannten Fünftel-Methode. Diese kann auch dann zum Tragen kommen, wenn die Abfindung in Teilbeträgen in zwei Jahren fließt. Nach neuer Auffassung des BMF ist die Fünftel-Methode auch dann zu gewähren, wenn eine Teilzahlung bis zu zehn Prozent der Hauptleistung beträgt.
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18.03.2016 · Nachricht aus AA · Fristwahrung
Gilt in einem Arbeitsverhältnis eine tarifliche Ausschlussfrist, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird. Entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst. § 167 ZPO findet für die Wahrung einer einfachen tariflichen Ausschlussfrist bei der außergerichtlichen ...
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17.03.2016 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeitbeschäftigung
Eine Versorgungsordnung, die geringfügig Beschäftigte aus der Betriebsrente ausnimmt, benachteiligt Teilzeitbeschäftigte.
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