29.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Beamtenrecht
Ein Bewerber um eine Ernennung zum deutschen Beamten muss gewährleisten, dass er sich jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des GG bekennt und für deren Erhaltung eintritt. Auch muss ein Beamter jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden.
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29.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsunfall
Der ArbN trägt die Beweislast dafür, dass ein Unfall ein tatsächlicher
Arbeitsunfall war und nicht ein (erneuter) Suizidversuch.
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29.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Abmahnung
Eine spontane Protestaktion mit Arbeitsniederlegung ist vom Streikrecht nicht gedeckt, wenn ihr keine ernsthaften Verhandlungen mit der ArbG vorausgegangen sind und sie keine Kollektivverhandlungen unterstützt.
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29.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Einem ArbN, der dem Betriebsratsvorsitzenden mit einem Hitlergruß
gegenübertritt, darf fristlos gekündigt werden. Diese Geste ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss.
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29.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsrecht
Räumt Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 4.11.03 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen ArbN einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem ArbN vor seinem Tod zustehenden Mindestjahresurlaub ein, was nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Verbindung mit § 1922 Abs. 1 BGB ...
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28.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsentgelt
Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Empfängern sind nicht als Einkommen anzurechnen.
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23.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Personalgespräch
Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter ArbN ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des ArbG im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
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21.11.2016 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Bei der Einstellung von Bildern eines Konzentrationslagers auf Facebook mit entsprechenden Unterschriften handelt es sich, sofern dies im Kontext nicht erkennbar ist, nicht um von der Meinungsfreiheit gedeckte Satire. Gleichwohl kann eine hierauf gestützte Kündigung im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn die Interessenabwägung zugunsten des ArbN ausfällt.
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