07.08.2020 · Nachricht aus AA · Elternzeit
Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Dabei muss er sich aber an bestimmte Schriftformerfordernisse halten. So kann die Elternzeit nicht per Telefax verlangt werden.
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03.08.2020 · Fachbeitrag aus AA · Teilzeit im Blockmodell
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie regelmäßig nicht als Grund dafür genügen, ein sogenanntes „Sabbatjahr“ vorzeitig zu beenden.
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30.07.2020 · Nachricht aus AA · Statistik
Der Arbeitsmarkt steht wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter Druck, auch wenn sich die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs befindet. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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24.07.2020 · Fachbeitrag aus AA · Datenschutz
Bislang galten unter Zivilrechtlern die DS-GVO und die sich aus ihr ergebenden Betroffenenrechte – ähnlich wie Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – eher als „zahnloser Tiger“. Doch das Blatt könnte sich nun wenden: Zwei aktuelle Entscheidungen, in denen solche Verstöße mit fühlbaren Entschädigungszahlungen belegt worden sind, weisen den ersten Weg in eine andere Richtung.
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24.07.2020 · Fachbeitrag aus AA · Urlaubsabgeltung
Auf den Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen finden die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs Anwendung. Daraus folgt, dass dieser Anspruch ein einfacher Geldanspruch ist, auf den auch tarifliche Ausschlussfristen anwendbar sind.
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24.07.2020 · Fachbeitrag aus AA · Einstellung
Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist hinsichtlich eines ArbN auch gleichzeitig in zwei Betrieben des Unternehmens möglich. In diesem Fall sind beide örtlichen Betriebsräte und nicht der Gesamtbetriebsrat vor der Einstellung zu beteiligen.
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24.07.2020 · Nachricht aus AA · Mitbestimmung
Der ArbG darf die ArbN nicht zur Arbeitsleistung heranziehen, bevor eine Einigung mit dem Betriebsrat über Dienstpläne, Umsetzung der Kurzarbeit, Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und über zu ergreifende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erzielt wurde.
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