30.04.2021 · Nachricht aus AA · Statistik
„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitnehmereigenschaft
Führen Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) kontinuierlich
eine Vielzahl von Kleinstaufträgen durch, kann ein Arbeitsverhältnis angenommen werden. Voraussetzung ist, dass der Crowdworker die Leistungen persönlich erbringen muss, die geschuldeten Tätigkeiten ihrer Eigenart nach einfach gelagert und ihre Durchführungen inhaltlich vorgegeben sind.
Zudem muss der Crowdsourcer die Auftragsvergabe und die konkrete Nutzung der Online-Plattform im Sinne eines Fremdbestimmens lenken.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsrisiko
Die Coronapandemie ist als Fall höherer Gewalt dem Betriebsrisiko des ArbG zuzuordnen.
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28.04.2021 · Nachricht aus AA · Beamtenrecht
Allein der Empfang rechtsextremer WhatsApp-Nachrichten ist noch kein Entlassungsgrund.
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28.04.2021 · Nachricht aus AA · Betriebsratstätigkeit
Der ArbG muss seinem Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.
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28.04.2021 · Nachricht aus AA · Arbeitszeit
Das An- und Ablegen einer auf Weisung des ArbG während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der ArbN die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet.
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28.04.2021 · Nachricht aus AA · Europarecht
Hat ein ArbN mit demselben ArbG mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus AA · Anfechtung des Arbeitsvertrags
Steht infolge der Rechtskraft eines Urteils im Kündigungsschutzprozess über eine Kündigung fest, dass das Arbeitsverhältnis einmal bestanden hat, besteht endgültig keine Möglichkeit mehr, das Vertragsangebot zum
Abschluss eines Arbeitsvertrags durch eine Anfechtungserklärung wieder zu beseitigen. Aufgrund dieser Rechtslage ist es auch unerheblich, aus welchem Grund die Anfechtung erfolgt, oder ob der Anfechtungsgegner schutzwürdig ist.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum Haftungsrecht und zum Prozessrecht.
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