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  • · Fachbeitrag · Urkundenprozess

    Betriebskostennachforderungen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    • 1. Ansprüche des Vermieters auf Betriebskostennachzahlungen aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
    • 2. Zu den Anforderungen an substanziiertes Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen Flächenangaben durch den Mieter.
     

    Sachverhalt

    Der Mietvertrag über eine Dachgeschosswohnung, der keine Flächenangaben enthält, bestimmt:

     

    • Klausel zur Abrechnung der Betriebskosten

    Die Betriebskosten werden anteilig nach dem Verhältnis der Wohnfläche der Mietsache zur Gesamtwohnfläche des Anwesens abgerechnet. Soweit der tatsächliche Verbrauch für Energie und Wasser gesondert erfasst ist, wird dieser der Abrechnung zugrunde gelegt. Heiz- und Warmwasserkosten werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der HeizkV, abgerechnet.