Der Verwaltungsbeirat ist weiter in § 29 WEG geregelt. Dessen Abs. 1 und 4 sowie die Abs. 2 und 3 wurden modernisiert und zusammengefasst. § 29 Abs. 1 WEG n. F. regelt die Bestellung zum Mitglied sowie die Zusammensetzung des Verwaltungsbeirats und die Bestimmung eines Vorsitzenden. Abs. 2 WEG n. F. regelt die Aufgaben des Beirats, Abs. 3 WEG n. F. enthält eine Sonderregelung zur Haftung, angelehnt an §§ 31a, 31b BGB. Der Gesetzgeber wollte mit den Änderungen die Tätigkeit im Verwaltungsbeirat ...
Mit § 555b Nr. 1a, §§ 559, 559e BGB beteiligt der Gesetzgeber im Zuge des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG; „Heizungsgesetz“) auch den Mieter wirtschaftlich an den entstehenden Kosten eines ...
Wir alle kennen Vertragsverhältnisse, die irreparabel „zerrüttet“ erscheinen, weil die Parteien zerstritten sind. Dem BGH lag nun ein Fall vor, in dem erschwerend hinzukam, dass beide Parteien im Haus wohnten.
Nach § 259 Abs. 1 BGB muss der Vermieter dem Mieter auf dessen Verlangen Einsicht in die Abrechnungsbelege gewähren und diese in geordneter Form vorlegen. Es ist nicht Aufgabe des Mieters, die Belege selbstständig zu ordnen (AG Münster 25.10.23, 38 C 1947/22, Abruf-Nr. 240775 ).
Nach dem BGH soll ein Vermieter nicht schon für jede mehr als unerhebliche Beeinträchtigung des bis zur Veränderung der äußeren Umstände gewohnten Nutzens der Mietsache einstehen müssen, sondern nur für solche ...
Um das Thema „Schönheitsreparaturen“ ist es in letzter Zeit still geworden. Die Praxis versucht eher, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nun hatte der BGH im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen eine ...
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Nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG n. F. haben Eigentümer einen Anspruch auf die dort in Nr. 1 bis 4 aufgeführten baulichen Veränderungen. Diese „privilegierten Maßnahmen“ sind als Katalog gefasst. Soweit die dortigen Voraussetzungen vorliegen, haben Eigentümer Anspruch auf einen Beschluss. Die Bundesregierung hat am 20.12.23 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u. a. eine Ergänzung des Katalogs vorsieht (BT-Drucksache 20/9890).