Die Digitalisierung verändert den Rechtsberatungsmarkt permanent und weitreichend. Ein Begriff, der hierfür wie kein anderer steht, ist „Legal Tech“, kurz für Legal Technology. Dieser Beitrag führt in die Welt von Legal Tech ein und zeigt aus dem Blickwinkel einer mietrechtlich ausgerichteten Kanzlei , wie diese durch den Einsatz spezieller Technologien bzw. Anwendungen moderner, effizienter und mandantenorientierter werden kann. Dazu erhalten Sie am Ende eine konkrete Strategie, wie Sie mit diesem ...
Stimmt ein Vermieter einem Bauantrag des Mieters schriftlich zu, ist keine schriftliche Vereinbarung der Parteien mehr erforderlich, um die Form des § 550 S. 1 BGB zu wahren. Dem steht nicht entgegen, dass der ...
Ein Vermieter verstößt nicht gegen eine individualvertraglich vereinbarte Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag, die eine Vermietung an Unternehmen untersagt, „die mit dem Geschäftsbereich des Mieters direkt ...
Rechtsprechung und Literatur sind uneins, wann die verkürzte Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB beginnt, wenn der Mieter die Mietsache zurückgeben will, der Vermieter sie aber nicht annimmt. Das OLG Hamm bejaht, dass die Frist zu laufen beginnt, wenn der Vermieter von den Schlüsseln in seinem Briefkasten weiß (1.9.23, 30 U 195/22, Abruf-Nr. 237841 ).
Die Gebrauchstauglichkeit angemieteter Büroräume wird durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter nicht beeinträchtigt. Es fehlt insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das ...
Auch in einem Gewerberaummietvertrag ist die formularvertragliche Schönheitsreparatur-Klausel „Der Mieter ist nicht befugt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen“ unwirksam.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
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Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die juristische „Aufarbeitung“ der wirtschaftlichen Folgen der öffentlich-rechtlichen Verbote und Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schreitet weiter voran. Nach seiner ersten Grundsatzentscheidung vom 12.1.22 (XII ZR 8/21) hat sich der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH – prozessual interessant – mit der Geltendmachung von Mietforderungen im Urkundenprozess befasst, denen der Mieter den Einwand der Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB wegen ...