§ 71o GEG i. d. F. vom 16.10.23 sowie Art. 2 der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024, bekannt geworden als „Heizungsgesetz“, enthalten Regelungen zur wirtschaftlichen Beteiligung des Mieters an der Umsetzung des Heizungstauschs. Vehikel dazu ist die Mieterhöhung nach Modernisierung. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen vor und illustriert sie anhand von Praxisfällen. In einer der folgenden Ausgaben von „Mietrecht kompakt“ werden wir aufbereiten, wie die neue Rechtslage ist, wenn der Mieter einen ...
Vereinbaren die Mietvertragsparteien – aus steuerlichen Gründen – in einer gesonderten Vereinbarung, dass der Vermieter an den gemeinnützigen Mieter eine Spende zahlt, die dieser wiederum zur Begleichung der ...
Überwiegt das Interesse des Mieters am Herstellen eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem Balkon das Vermieterinteresse am Schutz der Bausubstanz sowie am Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, ...
Seit der Entscheidung des BGH vom 4.6.14 (VIII ZR 289/13) zum Recht des Vermieters, das Mietobjekt zu betreten, schien alles geklärt. Zuletzt hat der BGH aber über die Grenzen des Zutrittsrechts bei Gefahr ...
Die Digitalisierung verändert den Rechtsberatungsmarkt permanent und weitreichend. Ein Begriff, der hierfür wie kein anderer steht, ist „Legal Tech“, kurz für Legal Technology. Dieser Beitrag führt in die Welt ...
Die formellen Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhungen haben den BGH in den vergangenen zwei Jahren häufiger beschäftigt (20.7.22, VIII ZR 361/21; 23.11.22, VIII ZR 59/21). Er hatte inzwischen Gelegenheit, ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird – mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen. Ein Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand muss dann nicht eingeholt werden (VerfGH Sachsen 30.8.23, Vf. 40-IV-23, Abruf-Nr. 239363 ).