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  • 23.08.2013 · Fachbeitrag · Schriftformerfordernis

    Formzwang gilt auch für die Ausübung der Verlängerungsoption

    | Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf eine Verlängerungsoption, wenn dadurch eine längere Vertragsdauer als ein Jahr entsteht. Sie gilt nach wohl überwiegender Auffassung auch für die Ausübung einer ­Verlängerungsoption. |