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  • 21.01.2013 · Fachbeitrag · Beendigung des Mietverhältnisses

    Vorgetäuschter Eigenbedarf: Kein Schadenersatz bei Vergleich

    | Ein Mieter kann vom Vermieter, der aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt hat, keinen Schadenersatz verlangen, wenn beide Parteien einen Vergleich schließen, der das Mietverhältnis trotz bestehender Zweifel am Eigenbedarf beenden soll. |