01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Arztrecht
Das einem Zahnarzt in einem Praxisübernahmevertrag auferlegte Verbot, im Umkreis von zehn Kilometern eine eigene Praxis zu betreiben, kann sittenwidrig sein. Eine solche Klausel verletzt den Verkäufer der Praxis unangemessen in seinem durch Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Recht auf freie Berufsausübung. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. September 2004 (Az: 19 U 34/04) hervor.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Leserforum
"Meine Bank hat mir in einem Schreiben lapidar mitgeteilt, dass sie nicht mehr bereit ist, den Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto zu den bisherigen Bedingungen zu verlängern. Sie verlangt nun als zusätzliche Kreditsicherheit eine Bürgschaft meiner Frau. Angeblich hat sich meine Kreditwürdigkeit verschlechtert. Wie kann die Bank dazu kommen und wie kann ich mich dagegen wehren? Ich bin nicht bereit, zusätzliche Sicherheiten beizubringen!"
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Kooperationen
Bis zum In-Kraft-Treten des § 16 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) am 1. Januar 2002 war der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Praxisanteils nur steuerbegünstigt, sofern kein Gestaltungsmissbrauch vorgelegen hat. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. September 2004 (Az: IV R 11/03), in dem es um das so genannte "Zwei-Stufen-Modell" ging.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Steuererklärung
Als Zahnarzt können Sie Ihren Gewinn für das Jahr 2004 in Form und Umfang wie bisher formlos gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ermitteln. Das wegen seiner Kompliziertheit umstrittene neue Formular zur Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) soll überarbeitet, vereinfacht und erst für 2005 verbindlich eingeführt werden. Das hat die Finanzministerkonferenz der Bundesländer beschlossen.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Gesetzesänderungen
In der letzten Ausgabe des "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" haben wir aufgezeigt, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich mit Blick auf bevorstehende Steueränderungen vornehmlich im betrieblichen Bereich anbieten. Lesen Sie nachfolgend, was Sie zum Jahreswechsel rund um die Themen Steuern, Finanzen und Sozialversicherung sonst noch wissen sollten und welcher Handlungsbedarf sich daraus jetzt oder im nächsten Jahr ergibt.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Steueranmeldung
Steuern müssen Sie nicht sofort begleichen, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), vielmehr können Sie die gesetzlich gewährte Schonfrist nutzen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender 2005 zusammengefasst.
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01.12.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Steueränderungen
Die Finanzverwaltung verstärkt den Datenaustausch auf elektronischem Wege. Arbeitgeber und Unternehmer sind ab dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, Steuerdaten elektronisch zu übermitteln. Der folgende Beitrag informiert Sie über die Neuerungen sowie darüber, welche Optionen Sie weiterhin auf bisherige Regelungen haben.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Arbeitsrecht
In der letzten Ausgabe des "Zahnärzte Wirtschaftsdienst " wurde erläutert, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie mit Ihren Mitarbeitern eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten schließen können. Liegen die Voraussetzungen vor und haben Sie eine derartige Vereinbarung geschlossen, können Sie die Kosten für die Fortbildung grundsätzlich ohne weiteres zurückverlangen.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Praxisentwicklung
In der letzten Ausgabe des "Zahnärzte Wirtschaftsdienst" wurden die Neufassung des Bema, die Praxisgebühr, der HVM sowie die Einführung der Festzuschüsse im Rahmen einer Ertragsprognose beleuchtet. Im folgenden zweiten Teil werden nun weitere aktuelle Veränderungen in der "Zahnärztelandschaft" ökonomisch bewertet, soweit dies aus heutiger Sicht möglich ist.
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01.11.2004 · Fachbeitrag aus ZP · Gesetzesänderungen
Beauftragen Sie ein Unternehmen mit Arbeiten an Ihrem Grundstück oder Gebäude, müssen Sie seit dem 1. August 2004 zwei Dinge beachten, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro: Sie müssen sich eine Rechnung ausstellen lassen und die Rechnung oder den Beleg, aus dem die Zahlung der Rechnung hervorgeht, müssen Sie zwei Jahre lang aufbewahren. Diese Pflicht folgt aus dem "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz". Sie gilt für alle Bau-, Garten- oder Reinigungsarbeiten an Ihrem Grundstück ...
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