30.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Honorar
Für einen Zahnarzt kann es sinnvoll sein, einen Vorschuss zu verlangen. Schließlich ist es bei manchen Patienten schwierig, einen Honoraranspruch durchzusetzen – nicht nur, wenn er im Ausland wohnt, sondern auch wenn er nicht zahlungswillig ist. Doch bewegt sich der Zahnarzt rechtlich auf sicherem Terrain, wenn er eine Vorauszahlung erbittet? Und wie sieht es mit Pauschalpreisen aus, die in manchen Ländern üblich sind?
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21.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Praxismanagement
Mit Stellenbeschreibungen kann der Praxisinhaber die Kernaufgaben und Kompetenzen seiner Mitarbeiterinnen übersichtlich festlegen. Zudem ist sie Basis für eine funktionierende Praxisplanung und dient bei Stellengesuchen als Formulierungshilfe. Was sollte eine Stellenbeschreibung enthalten?
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08.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Asylbewerber
Asylbewerber haben zwar nur einen eingeschränkten Anspruch auf zahnmedizinische Versorgung, müssen aber im Notfall behandelt werden. Dies bedeutet: Der Zahnarzt muss akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Die Patienten dürfen im Notfall also nicht ohne Grund an eine andere Zahnarztpraxis verwiesen werden.
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08.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Berufsrecht
Aufwendungen zur Tilgung eines betrieblichen Darlehens werden nicht berücksichtigt, um die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag des berufsständischen Versorgungswerks zu ermitteln. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit einem Beschluss vom 18. Juni 2015 entschieden (Az. 8 LA 86/15, Abruf-Nr. 145250 ).
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08.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Mobile Nutzung
Die neue myIWW-App 2.0 bietet Ihnen ein besseres Bedienkonzept und noch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. So können Sie sich zum Beispiel auf der Startseite Ihre Favoriten für den schnellen Zugriff zusammenstellen und gezielt ältere Ausgaben herunterladen, um sie offline zu lesen.
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08.09.2015 · Fachbeitrag aus ZP · Patientenakquise
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) ist am 22. Juli 2015 in Kraft getreten. Fast unbemerkt führt die Vorschrift § 22a in das Sozialgesetzbuch (SGB) V ein: Vertragszahnärzte können danach unkompliziert Menschen in Pflegeheimen behandeln. Ein Kooperationsvertrag ist nun nicht mehr erforderlich.
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