21.02.2019 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Ihr gutes Recht
Anschreiben an Mitarbeiter, Resturlaub zu nehmen
Als Praxisinhaber müssen Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig und klar auf nicht genommenen Jahresurlaub hinweisen. Nimmt der Mitarbeiter daraufhin den Resturlaub nicht, verfällt sein Urlaubsanspruch endgültig und entschädigungslos.