25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Gutscheine und Geldkarten sind der Finanzverwaltung schon länger ein Dorn im Auge. Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt reagiert: Nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten gelten seit 01.01.2020 als Sachbezug und sind im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze begünstigt. WVV verschafft Ihnen nachfolgend einen Überblick.
25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Firmierung als Versicherungsvertreter oder Versicherungsagentur soll kreativ sein. Doch wer zu kreativ ist, stößt an rechtliche Grenzen. Diese Erfahrung hat ein Versicherungsvertreter gemacht. In einem Verfahren ...
Schwerpunkt
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25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
In vielen Agenturen erhalten Mitarbeiter ein betriebliches Smartphone, das sie auch privat nutzen dürfen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Mitarbeiter ein hochwertigeres als das angebotene Smartphone wünschen, dem ...
25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Krankenversicherung
Handelt es sich bei Zuwendungen des Arbeitgebers in Form einer betrieblichen Kranken(zusatz)versicherung (bKV) um Sachlohn und kann damit die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Arbeitgeber Versicherungsschutz bietet oder nur einen Zuschuss gewährt. WVV erläutert, wann der Fiskus und die Sozialversicherung von Barlohn oder Sachbezug ausgehen.
25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Finanzverwaltung hat auf die neue BFH-Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit (WVV 2/2020, Seite 13) reagiert; leider negativ. Sie hat die Voraussetzungen für viele steuerbegünstigte Leistungen neu definiert.
25.03.2020 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
25.03.2020 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eine Arbeitnehmerin hat im Falle eines Unfalls bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das SG Dortmund im Fall einer Frau entschieden, die sich bei
einem von einem privaten Veranstalter organisierten Firmenlauf das rechte Handgelenk gebrochen hatte.