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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Die Finanzverwaltung definiert die Grundvoraussetzungen für das Zusätzlichkeitskriterium neu

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Die Finanzverwaltung hat auf die neue BFH-Rechtsprechung zur Zusätzlichkeit ( WVV 2/2020, Seite 13 ) reagiert; leider negativ. Sie hat die Voraussetzungen für viele steuerbegünstigte Leistungen neu definiert. |

Das Plus steueroptimierter Zahlungen

Um Lohnzahlungen steueroptimiert zu gestalten, zahlen Arbeitgeber den Mitarbeitern häufig anstelle von individuell zu versteuerndem Barlohn Arbeitslohn in Form von zweckbestimmten Leistungen, Sachzuwendungen oder pauschal zu versteuernden Bezügen aus. Dadurch kann die Lohnsteuer reduziert werden, weil

  • der Sachbezug ggf. niedriger bewertet wird als eine Barlohnzahlung, sodass entsprechend weniger Arbeitslohn zu versteuern ist,