19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Noch sind nicht alle Änderungen für die Lohnabrechnung zum Jahreswechsel 2016/2017 in trockenen Tüchern. Als Arbeitgeber sollten Sie sich dennoch frühzeitig einen Überblick über die wichtigsten Änderungen verschaffen, die die Verfahrensabläufe ab 01.01.2017 insbesondere bei der Lohnabrechnung bestimmen.
19.12.2016 · Nachricht · Online-Seminar
Das Jahr 2017 startet mit zahlreichen Änderungen und Neuerungen für die Lohnabrechnung. Weitere Änderungen sind geplant. Raschid Bouabba informiert Sie am 27.01.2017 zwischen 13:00 und 15:00 Uhr über die Neuerungen.
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16.12.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
In welchen Fällen ist es zulässig, steuer- und abgabenpflichtigen Bruttolohn in steuerfreie Gehaltsextras umzuwandeln? Das interessiert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Antworten finden sie in einer – ...
Schwerpunkt
Beitrag
14.12.2016 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Seit November 2016 liegt der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (Abruf-Nr. 190423 ) vor. Das Gesetz schafft eine neue Welt der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die in Form des Sozialpartnermodells ...
Schwerpunkt
Beitrag
14.12.2016 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht (Abruf-Nr. 190585 ) liegt vor. Erfahren Sie nachfolgend, welche sechs wesentlichen Änderungen nach derzeitigem Stand ...
13.12.2016 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
Es reicht bei einer drei Jahre alten Heizungsanlage, den Heizkörper eines unbewohnten Ferienhauses auf Stufe eins zu stellen, wenn das Haus zweimal wöchentlich kontrolliert wird. Fällt dann die Heizung aus, und kommt ...
09.12.2016 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Seit 01.01.2015 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission hat nun zum 01.01.2017 erstmals eine Erhöhung beschlossen – von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren in der Versicherungsagentur insbesondere Minijobber. Doch Vorsicht ist geboten, damit die Grenze zur Sozialversicherungspflicht nicht ungewollt überschritten wird.