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09.12.2016 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Folgen des höheren Mindestlohns seit 01.01.2017 bei Minijobbern

| Seit 01.01.2015 hat (fast) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission hat nun zum 01.01.2017 erstmals eine Erhöhung beschlossen – von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren in der Versicherungsagentur insbesondere Minijobber. Doch Vorsicht ist geboten, damit die Grenze zur Sozialversicherungspflicht nicht ungewollt überschritten wird. |