01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Zur Eindämmung von Steuerspar-Modellen wurde 1999 der § 2b Einkommensteuergesetz (EStG) eingeführt. Von Anfang an bezweifelten Steuerexperten dessen Verfassungsmäßigkeit. Zwar wurde § 2b EStG am 22. Dezember 2005 abgeschafft. Er gilt aber weiter f ür Beteiligungen, die der Steuerzahler nach dem 4. März 1999 und vor dem 11. November 2005 rechtswirksam erworben oder begründet hat (§ 52 Absatz 4 EStG). Und für diese „Altanlagen“ kann eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) von Bedeutung sein.
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Das Bundesfinanzministerium hat die Anlage EÜR für 2007 inklusive Anleitung, Anlageverzeichnis und Schuldzinsenberechnung veröffentlicht. Änderungen gegenüber 2006 waren beim Investitionsabzugsbetrag erforderlich.
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Bewirtungskosten
Bewirten Sie freie Mitarbeiter im Rahmen einer internen Schulungsveranstaltung, können Sie die Aufwendungen nur zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz).
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ab 2008 gelten neue Regeln für die Bewertung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen - und zwar auch für „Altverträge“. Das heißt für Sie: Sollte Ihr Maklerbüro einem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt haben, müssen Sie sich mit den neuen Regeln vertraut machen, damit sie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den geldwerten Vorteil richtig berechnen können.
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wird ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig aus Gründen aufgelöst, die der ausbildende Arbeitgeber zu vertreten hat, kann der Azubi Schadenersatz verlangen. Er hat Anspruch auf die bis zum vertraglich vereinbarten Ende ...
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Abgeltungsteuer
Das „Jahressteuergesetz 2008“ regelt drei Sonderfälle zur Abgeltungsteuer, die bereits jetzt Einfluss auf Anlage- und Kreditentscheidungen haben.
01.02.2008 · Fachbeitrag ·
Planungssicherheit
Das Steuerrecht ist kompliziert und jegliche steuerliche Gestaltung ist mit dem Risiko behaftet, vom Finanzamt nicht anerkannt zu werden. Planungs- und Rechtssicherheit verleiht Ihnen da nur eine verbindliche Auskunft.