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01.02.2008 | Buchführung

BMF veröffentlicht Anlage EÜR für 2007

Das Bundesfinanzministerium hat die Anlage EÜR für 2007 inklusive Anleitung, Anlageverzeichnis und Schuldzinsenberechnung veröffentlicht. Änderungen gegenüber 2006 waren beim Investitionsabzugsbetrag erforderlich. Ansonsten ist alles beim Alten geblieben.  

Beachten Sie: Die Anlage EÜR müssen Sie abgeben, wenn Ihre Betriebseinnahmen über 17.500 Euro im Jahr liegen. Maßgebend sind die Einnahmen pro Betrieb und nicht wie bei der Kleinunternehmergrenze die aus sämtlichen Tätigkeiten. Füllen Sie die Anlage EÜR nicht aus, kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden. Ein Verspätungszuschlag ist aber nicht möglich, weil die Anlage EÜR kein Teil der Steuererklärung ist.  

Unser Service: Sie finden die neuen Formulare wie immer in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ – Stichwort: „Buchführung“.  

Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 3 | ID 117357