31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Kosten der versicherungsgestützten bAV
Auf juristischer und publizistischer Ebene wogt seit langem ein Kampf um die Grundsatzfrage, ob die Kostenverteilungsmethode der Zillmerung bei Versicherungsverträgen zulässig ist, wenn sie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dienen. Für Zündstoff sorgen jüngst die Gerichte, die die Entgeltumwandlungsvereinbarungen mal für nichtig, mal für wirksam erklärt haben. Arbeitnehmer sind aufgrund der jüngsten Berichte über die Rechtsprechung verunsichert. Eine umfassende Information der Beteiligten tut Not, ...
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Ein Versicherungsmakler musste 2002 bei der Prüfung eines Versicherungswechsels innerhalb der privaten Krankenversicherung eine etwaige künftige Rechtsänderung hinsichtlich der Übertragbarkeit der ...
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Ende der Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Makler
Die „Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V.“ - kurz AVAD - sammelt Informationen: über die Aufnahme und Beendigung der Zusammenarbeit von ...
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Auch die Kapitalerträge aus einer zur Sicherung eines Darlehens abgetretenen Kapitallebensversicherung sind bei freiwillig Krankenversicherten beitragspflichtig.
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens kommt eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz in Betracht, wenn der Börsenwert ...
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2007 die Tochtergesellschaft einer internationalen Großbank als in das Konzept beim Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. 3. KG (Vif 3. KG) eingebunden gesehen.
31.07.2009 · Fachbeitrag ·
Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland wurde verbessert. Die europäischen Vorgaben wurden im „Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze“ umgesetzt. Es gibt drei wichtige Verbesserungen.