01.06.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ (GVFV) ist zwar bereits am 1.10.15 in Kraft getreten. Das in § 1 GVFV eingeführte Formular für den Vollstreckungsauftrag an den
Gerichtsvollzieher (GV) zur Vollstreckung von Geldforderungen ist aber erst ab dem 1.4.16 verbindlich. Die Sonderausgabe zeigt Risiken und Chancen des Formulars und schildert, wie es fehlerfrei auszufüllen ist.
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22.03.2016 ·
Sonderausgaben aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Seit dem 1.4.16 ist das neue Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher verbindlich, wenn Geldforderungen
vollstreckt werden sollen. Erste Erfahrungen im Vorfeld zeigen jedoch, dass in der Praxis noch viele Fragen offen sind. Lesen Sie in der neuen Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv daher, was Sie im Umgang mit dem neuen Formular beachten müssen. > lesen
22.02.2016 · Fachbeitrag aus RVGprof · Rechtsschutzbedürfnis
Beantragt ein Rechtssuchender erneut Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH), nachdem sein kurz vorher gestellter Antrag abgelehnt wurde, muss das Gericht neu entscheiden – auch, wenn sich die Voraussetzungen nur geringfügig geändert haben und der Antragsteller die zuvor angeforderten Nachweise wieder nicht erbringt. Dies fordert das Rechtsschutzbedürfnis, hat der BGH am 19.5.15 betont (XII ZB 208/15). Der Beitrag widmet sich den Rechten und Pflichten im PKH-/VKH-Verfahren.
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09.11.2015 · Fachbeitrag aus VA · Akteneinsicht
Die Verwaltungsbehörde ist bei einer digital erfolgten Geschwindigkeitsmessung verpflichtet, dem Betroffenen die gesamte digitale Messdatei in im gerätespezifischen Format und in unverschlüsselter Form, das heißt einschließlich der unverschlüsselten Rohmessdaten sowie – falls dann noch erforderlich – den dazugehörigen öffentlichen Schlüssel/Token zu Händen seines Verteidigers zur Verfügung zu stellen. Dabei ist ein geeignetes Speichermedium vom Betroffenen oder seinem Verteidiger ...
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09.04.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Vergleich
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung
eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage (hier: Änderung der Senatsrechtsprechung zur Bedeutung der Ehedauer im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen nach § 1573 Abs. 5 BGB a.F.) berufen, wenn die Parteien in der Ausgangsvereinbarung auf das Recht zur Abänderung des Vergleichs verzichtet haben.
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