01.07.2016 · Fachbeitrag aus VK · Betriebshaftpflichtversicherung
Befüllt der Fahrer eines Tanklastzugs die Erdtanks einer Tankstelle irrtümlich fehlerhaft mit Diesel statt mit Benzin und entsteht den Kunden der Tankstelle daher ein Schaden, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Tankstellenbetreibers (oder des Lieferanten) eintrittspflichtig, nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tankfahrzeugs. So hat das OLG München entschieden.
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29.06.2016 · Nachricht aus VK · Elektronischer Rechtsverkehr
Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ab dem 1.7.16 möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. In Strafsachen besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation noch nicht. Nach und nach sollen alle anderen Gerichte folgen. Bis zum 31.12.17 soll in Rheinland-Pfalz der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend eingeführt sein.
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Rechtsschutzversicherung
Es ist kein Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.
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06.06.2016 · Nachricht aus VK · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test, da in diesen Monaten die Lernerfolgskontrolle online durchgeführt werden kann.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · FAO Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Im Juni stellt „Versicherung und Recht kompakt“ eine Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testverfahrens zur Verfügung.
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03.06.2016 · Fachbeitrag aus VK · Mandanteninformation
Das wird Ihren Mandanten interessieren: An Kostenerstattungsansprüchen steht dem VN das sog. Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG) zu. Er darf sich vorrangig vor dem Rechtsschutz-VR bedienen, wenn das Gericht die Kosten erstattet. Das Quotenvorrecht gilt jedoch nicht, wenn nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückgezahlt werden.
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