01.02.2002 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Seit dem 1.1.02 ist das Gesetz zur Erhöhungder Pfändungsfreigrenzen in Kraft vergleiche Goebel VE 5/01, 57;12/01, 176. Angesichts der für den Gläubiger dramatischenTatsache, dass die klassische Lohnpfändung praktisch nur noch inwenigen Fällen zum Erfolg führen wird, muss einGläubiger die gesetzlich zulässigenBefriedigungsmöglichkeiten konsequent ausnutzen. Die folgendeCheckliste gibt im Hinblick auf bereits laufende oder beabsichtigteLohnpfändungen einen Überblick über die ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus VE · Eidesstattliche Versicherung
Neben der Lohnpfändung spielt in der Praxisinsbesondere die Kontenpfändung eine herausragende Rolle. OhneTeilnahme am bargeldlosen Verkehr wird der Betroffene unmittelbar alskreditunwürdig angesehen und häufig auch eine Arbeitsaufnahmeerschwert. Die sich daraus ergebenden Chancen für denGläubiger versuchen die Schuldner zum Teil zu unterlaufen. Derfolgende Beitrag zeigt, wie Sie diesen Versuchen entgegentretenkönnen.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus VE · Leserforum
In „Vollstreckung effektiv“ 11/01,149, wurde über die Möglichkeit berichtet, dem offiziellwohnungslosen Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzuverlangen.Bürovorsteher Michael Wohlgemuth von der Kanzlei Schöll &Partner, Koblenz, teilte uns diesbezüglich seine Erfahrungen ausder Praxis mit. Ausgangspunkt war der folgende Sachverhalt:
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
Wie bereits in „Vollstreckungeffektiv“ 12/01, 76, dargestellt, wurden zum 1.1.02 diePfändungsfreigrenzen drastisch erhöht. Dies führt zueiner wesentlichen Verschlechterung der Vollstreckungsaussichten. BeiGläubigern herrscht zudem große Verunsicherung darüber,nach welchem Recht Altpfändungen zu beurteilen sind, deren zuGrunde liegende Forderungen erst im Jahr 2002 fällig werden bzw.geworden sind.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus VE · Lebenspartnerschaften
Das zum 1.8.01 in Kraft getreteneLebenspartnerschaftsgesetz LPartG hat zahlreiche Auswirkungen auf dieZwangsvollstreckung VE 10/01, 133. Der Bundesgesetzgeber hatallerdings nicht geregelt, welche Stelle für die Eintragung derLebenspartnerschaft zuständig ist. Die entsprechende Regelungwurde den Ländern überlassen. Für Gläubiger kann esmitunter wichtig sein, nachzuweisen, dass der Schuldner in einerLebenspartnerschaft lebt. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Schuldnerdies bestreitet, um ...
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