01.06.2001 · Fachbeitrag aus VE · Von Lesern für Leser
In „Vollstreckung effektiv“ 6/00, 72,
hatten wir Ihnen erläutert, dass Wohngeld wie Arbeitseinkommen
gepfändet werden und mit anderen Sozialleistungen, wie zum
Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc., zusammengerechnet
werden kann. Dieser Ansicht hat sich nunmehr auch das LG Mainz durch
Beschluss vom 2.5.01, Az: 8 T 306/99, n.v., unter Berufung auf die in
„Vollstreckung effektiv“ dargelegten Gründe
angeschlossen. Dies teilte uns soeben Frau Vorsitzende Richterin am ...
> lesen
01.06.2001 · Fachbeitrag aus VE · Checkliste
In „Vollstreckung effektiv“ 5/01, 62
ff., wurde die Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung durch eine
Arrestvollstreckung dargelegt. Die folgende Checkliste fasst die neun
wichtigsten Einzelheiten zusammen, damit in diesem Bereich von
vornherein Fehler vermieden werden. Sie können die Checkliste auch
unter www.iww.de, Abruf-Nr. 010662, abrufen.
> lesen
01.06.2001 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Frage: Der
verheiratete Schuldner S. hat von dem pfändbaren Teil seines
zukünftigen Arbeitseinkommens von 3.209 DM netto u.a. in
anfechtbarer Weise einen Betrag von zukünftig monatlich 400 DM an
sein einziges Kind K. vor Erlass und Zustellung eines Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses des Gläubigers G. 1 an seinen
Arbeitgeber abgetreten. Danach pfändet ein weiterer Gläubiger
G. 2 das Arbeitseinkommen. Wer kann welchen Anteil am pfändbaren
Teil des Arbeitseinkommens erhalten?
> lesen
01.06.2001 · Fachbeitrag aus VE · Anwaltsgebühren
Der Anwalt gefährdet bei einem zu frühen
Tätigwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren die Anerkennung
seiner Gebühren als notwendige Kosten der Vollstreckung. Denn dem
Schuldner muss nach einem Beschluss des BVerfG vom 10.12.98
(JurBüro 99, 608) grundsätzlich die Gelegenheit gegeben
werden, die Vollstreckung durch eine freiwillige Leistung abzuwenden
(zur Angemessenheit der Zahlungsfrist: OLG Köln 6.7.92,
JurBüro 93, 602: 14 Tage; OLG Karlsruhe 28.2.95, AGS 96, 21: 21
Tage; OLG ...
> lesen
01.06.2001 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Mit Urteil vom 29.3.01 hat der BGH entschieden,
dass Ansprüche des Bankkunden gegen sein Kreditinstitut aus einem
vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind
(IX ZR 34/00, n.v., Abruf-Nr. 010476).
Zu einer Einziehung kommt es allerdings nur dann, wenn der Schuldner
als Bankkunde diesen Dispositionskredit auch abruft. Der folgende
Beitrag stellt die Einzelheiten dieser Entscheidung dar.
> lesen