01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
In „Vollstreckung effektiv“ istbereits über die beabsichtigten drastischen Anhebungen derPfändungsfreigrenzen berichtet worden Goebel, VE 5/01, 57. Nunsteht fest: Die Änderungen treten zum 1.1.02 in Kraft. DerPfändungsfreibetrag in § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO wird auf 930Euro ca. 1.800 DM, die übrigen Freibeträge entsprechendangehoben. Die Freibeträge für Weihnachtsvergütungenwerden auf 500 Euro ca. 980 DM und für Lebensversicherungen auf3.579 Euro ca. 7.000 DM erhöht. Es ist ...
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Schuldrechtsmodernisierung
Nach dem Wegfall der 30-jährigenRegelverjährung und der Einführung der kurzenVerjährungsfristen siehe S. 160 stellt sich für jedenGläubiger die Frage, mittels welcher Maßnahmen er aktiv inden Ablauf der Verjährungfrist eingreifen kann. Dies giltinsbesondere, wenn die Verjährung kurz bevorsteht oder diegesetzliche Verjährungsfrist ohne Berücksichtigung vonHemmung oder Neubeginn bereits abgelaufen ist. Der folgende Beitragerläutert, welches Instrumentarium das neue Recht demGläubiger ...
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Schuldrechtsmodernisierung
Zusätzlich zu den erheblichenVeränderungen im Verjährungsrecht siehe S. 160 - 172 giltes für Gläubiger die komplizierten Übergangsvorschriftenzu beachten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass fehlendeverjährungsunterbrechende Rechtshandlungen noch in diesem Jahr zuRechtsverlusten und für Anwälte damit zuRegressansprüchen führen können. Im Einzelnen giltFolgendes:
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Verbraucherinsolvenz
Bereits zum 1.12.01 ist das Gesetz zurÄnderung der Insolvenzordnung BGBl. I, 2710 in Kraft getreten.Die Novellierungen greifen zum Teil stark in die Rechtsposition derGläubiger ein. Dies sind die wichtigsten Änderungen fürdie Einzelzwangsvollstreckung:
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01.12.2001 · Fachbeitrag aus VE · Schuldrechtsmodernisierung
Am 1.1.02 tritt die Schuldrechtsmodernisierung inKraft BGBl. I, 3138. Sie zwingt Gläubiger zu radikalem Umdenken.Die neuen Grundsätze der Verjährung siehe S. 160 - 164, deren Hemmung und Unterbrechung siehe S. 165-172 sowie komplizierte Übergangsvorschriftensiehe S. 173-174 sind für Anwälte und Inkasso-Institute vonzentraler Bedeutung. Der folgende Beitrag erläutert die neuenVerjährungsvorschriften und gibt konkrete Handlungsanleitungen.
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Anwaltsgebühren
Der Auftrag bildet die Richtschnur desanwaltlichen Handelns. Damit ist er das maßgebende Kriteriumdafür, ob die Tätigkeit des Anwalts gebührenrechtlicheiner oder mehreren Angelegenheiten zuzurechnen ist BGH LM § 6BRAGO Nr. 5. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellt dasZwangsvollstreckungs-Verfahren dar. Hier ist der Begriff derAngelegenheit für die richtige Gebührenberechnungentscheidend:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Gläubiger einer Forderung ausvorsätzlich unerlaubter Handlung können bevorrechtigt inLohnansprüche pfänden David, VE 1/00, 8. Das Verschweigeneiner vom Schuldner abgegebenen eidesstattlichen Versicherung stellteine vorsätzlich unerlaubte Handlung dar AG Nordenham 24.7.01, 7M 409/01, n.v.; AG Aachen 19.6.01, 14 M 1717/01, n.v.; LG Oldenburg29.1.01, 6 T 1093/00, n.v.. Die pfändbaren Beträge nach§ 850f Abs. 2 ZPO können daher -gläubigergünstig - durch das ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Lohnverschleierung
In VE 8/01, 16 wurde darüber berichtet, dassTarifverträge als Nachweis für eine üblicheVergütung in den Fällen der Lohnverschleierung herangezogenwerden können. Für ausgewählte Bereiche gibt diefolgende Übersicht als Ergänzung zu VE 9/01, 106 eineZusammenfassung der wichtigsten allgemein verbindlichenTarifverträge TV:
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Folgender Fall kommt in verschiedenen Variationenhäufig vor: Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titelgegen den Schuldner. Vollstreckungsversuche durch denGerichtsvollzieher waren fruchtlos. Der Schuldner soll daher zur Abgabeder eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. DerGerichtsvollzieher kann jedoch die Ladung nicht zustellen, da derSchuldner inzwischen obdachlos ist. Unter der zuletzt bekanntenAnschrift existiert lediglich eine Briefkastenanschrift oder dort lebtnur noch die ...
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01.11.2001 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
In „Vollstreckung effektiv“ wurdemehrfach VE 10/00, 130; 7/01, 97; 8/01, 105 über dieverschiedenen Berechnungsmethoden der Gerichte bei einer teilweisenNichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen berichtet.Hierdurch kann es zu unterschiedlichen Pfändungsbeträgenkommen. Da solche Anträge in der gerichtlichen Praxis häufigvorkommen, werden die verschiedenen Berechnungsmethoden nochmalsübersichtlich anhand eines Beispiels dargestellt:
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