28.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
Zur Vermeidung zeitaufwändiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Seit dem 1.7.09 ist der Basiszins von 1,62 Prozent auf 0,12 Prozent gesenkt worden.
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28.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
In VE 09, 93, 113, haben wir über die anstehende Reform des Kontopfändungsschutzes berichtet. Nachdem das Gesetz am 10.7.09 im Bundes-gesetzblatt (BGBl. I, 1707) veröffentlicht wurde, tritt es am 1.7.10 zum Teil in Kraft (Art. 10 Abs. 1). Darüber hinaus wird bestimmt, dass das bisherige System des Kontopfändungsschutzes spätestens am 31.12.12 seine Wirkung verliert, wenn der Schuldner bis dahin noch über kein „P-Konto“ verfügt (Art. 10 Abs. 2).
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Einstweiliger Rechtsschutz
Die Vollstreckung von einstweiligen AO (eAO) richtet sich nach dem neuen FamFG nach den für die Vollstreckung in der Hauptsache geltenden Vorschriften. Insofern muss zwingend zwischen Familienstreitsachen (s.o. S. 144, Checkliste), die nach ZPO-Regelungen vollstreckt werden und FG-Verfahren, die dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegen und nach § 86 ff. FamFG vollstreckt werden, unterschieden werden.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Ehe- und Familiensachen
§ 120 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass bei Ehe- und Familiensachen §§ 704 bis 915h ZPO für die Vollstreckung gelten. Die Sonderregelungen der §§ 86 bis 96a FamFG gelten hier nicht (vgl. §§ 95, 113 Abs. 1 S. 1 FamFG). Was nach der Novelle zu beachten ist, lesen Sie in unserem Beitrag.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Umgangsrecht
Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und Umgangsregelungen ist in den §§ 88 bis 94 FamFG geregelt. Der Beitrag gibt einen Überblick hierzu.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Fehlervermeidung
Grundsätzlich wird - wie bisher - nach ZPO-Regeln vollstreckt, wenn Geldleistungen beigetrieben, vertretbare und nicht vertretbare Handlungen durchgesetzt, Unterlassungen oder die Abgabe einer Willenserklärung erzwungen werden sollen. Ausnahme: Das FamFG bestimmt etwas anderes. Unsere Checkliste hilft Fehler zu vermeiden.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Streng zu unterscheiden von dem Verfahren nach § 35 FamFG sind die §§ 86 bis 96a FamFG. Diese betreffen ein gerichtliches Verfahren beendende Entscheidungen bzw. die Zwangsvollstreckung aus sonstigen Titeln. Insbesondere gelten die Regelungen nicht für Ehe- und Familienstreitsachen. Wie Sie richtig vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Abstammungssachen
Auch die Vollstreckung von Abstammungssachen ist von der FamFG-Novelle betroffen. Lesen Sie hier das Wichtigste.
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Leser-Erfahrungsaustausch
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße ...
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04.08.2009 · Fachbeitrag aus VE · Zwangsmittel
Gerichtliche Anordnungen im Verfahren auf Vornahme oder Unterlassung einer Handlung werden durch Zwangsmittel durchgesetzt (§ 35 Abs. 1 FamFG). Solche Anordnungen haben verfahrenseinleitenden Charakter sowohl mit dem Ziel der Sachaufklärung, als auch der Abgabe verfahrenserheblicher Erklärungen durch die Beteiligten oder der Überwachung des Verfahrens (BT-Drucksache 16/6308, S. 192). Für die Anwendung spielt es dabei keine Rolle, ob es sich um ein Amts- oder Antragsverfahren handelt.
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