23.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Als in Heimarbeit Beschäftigte werden gemäß dem Heimarbeitsgesetz (HAG) Heimarbeiter als auch Hausgewerbetreibende bezeichnet. Ihnen
zustehende Vergütungsansprüche können gepfändet werden. Wie dies funktioniert, erläutert der folgende Beitrag.
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23.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Immobiliarvollstreckung
Oft räumen Schuldner an ihrem Grundstück zugunsten Dritter – z. B. Familienangehöriger – ein unentgeltliches Nutzungsrecht ein (Wohnungsrecht, Nießbrauch, etc.). Lässt sich dann ein Gläubiger wegen seiner persönlichen Forderung z. B. eine Sicherungshypothek im Grundbuch des Schuldners eintragen, geht diese dem zuvor bestellten Nutzungsrecht im Rang stets nach. Folge: Das Objekt ist quasi nicht zu versteigern. Der folgende Beitrag schildert, was der nachrangige Gläubiger gegen diese ...
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22.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis soll die Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldnern warnen. In diesem Zusammenhang hat der BGH nun entschieden: Ein festgelegter und nicht hinfälliger Zahlungsplan nach § 802b ZPO steht der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 S. 2 ZPO nicht nur im Fall des Eintragungsgrundes gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sondern auch im Fall der Eintragungsgründe nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO entgegen.
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22.03.2016 ·
Sonderausgaben aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Seit dem 1.4.16 ist das neue Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher verbindlich, wenn Geldforderungen
vollstreckt werden sollen. Erste Erfahrungen im Vorfeld zeigen jedoch, dass in der Praxis noch viele Fragen offen sind. Lesen Sie in der neuen Sonderausgabe von VE Vollstreckung effektiv daher, was Sie im Umgang mit dem neuen Formular beachten müssen.
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22.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollziehervollstreckung
Es kommt oft vor, dass ein Schuldner verurteilt wird, einen bestimmten Gegenstand an einen bestimmten Ort zu liefern. Bislang war fraglich, wie ein solcher Anspruch zu vollstrecken ist. Der BGH (7.1.16, I ZB 110/14; Abruf-Nr. 183612 ) hat nun entschieden, dass der Anspruch auf Lieferung eines
herauszugebenden Gegenstands zu einem im Vollstreckungstitel bezeichneten Ort der Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO unterliegt.
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22.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unsere Leserin, I. Schmid, Ehingen, Angestellte im Anwaltsbüro, konnte zunächst nur einen Teilbetrag beitreiben. Doch mit etwas Glück und der Hilfe von Facebook fand sie heraus, wo der Schuldner arbeitete. Der Rest war dann zügig erledigt.
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15.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · GbR
Der BGH hat jetzt entschieden: Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine GbR als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis, eine Vollstreckungsabwehrklage zu erheben, der Gesellschaft zu. Sie besteht nicht
zugunsten ihrer Gesellschafter.
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15.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Einstweilige Verfügungen spielen eine große Rolle. Als vorläufiger Rechtsschutz bezwecken sie, Rechte bereits vor einer Entscheidung in
einem Hauptsacheverfahren zu schützen. Dies ist oft angebracht, wenn die Gefahr besteht, dass durch die lange Dauer des Hauptsacheverfahrens das streitige Recht beeinträchtigt wird. Die einstweilige Verfügung kann aber auch gemäß §§ 935 ff. ZPO angeordnet werden, um andere Ansprüche zu sichern. Dies ist für die Zwangsvollstreckung wichtig.
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15.03.2016 · Nachricht aus VE · Insolvenz
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen. Das hat jetzt der BGH entschieden (4.2.16, IX ZB 13/15, Abruf-Nr. 184170 ).
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08.03.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Nach Ansicht des AG Schwäbisch Hall fallen für die „Zustellung“ des Haftbefehls an Schuldner keine Gerichtsvollzieherkosten an (13.1.16, M 2350/15). Das LG Tübingen hat sich nun dieser Auffassung durch seinen
Beschluss vom 17.2.16 (5 T 23/16) angeschlossen. Die Kammer ist der
Ansicht, dass nach § 802g ZPO die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls lediglich übergeben und gerade nicht zugestellt wird. Eine Gebühr gemäß Nr. 100 VV GVKostG (Zustellung) kann daher nicht anfallen.
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