01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Ein Verein, der die Gemeinnützigkeit neu beantragt, konnte sich bisher auf die Satzungserstellung konzentrieren. War die gemeinnützigkeitskonform, durfte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit auch dann nicht verweigern, wenn sie Erkenntnisse hatte, dass tatsächliche Aktivitäten die Gemeinnützigkeit ausschlossen. Das hat sich zum Jahreswechsel 2021 geändert. Das BMF hat das in der Änderung des AEAO nachvollzogen.
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Gmeinnützigkeit
Klimaschutz (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO), Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO), Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 22 AO), Freifunk (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 23 AO) und Friedhofsverwaltung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 26 AO) sind mit dem JStG 2020 neu in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen worden. Der neue AEAO nimmt auch dazu Stellung.
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
§ 66 bis 68 AO definiert besondere Zweckbetriebe (Katalogzweckbetriebe). Anders als bei den allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) muss hier für nicht nachgewiesen werden, dass sie für die Erreichung des Satzungszwecke notwendig sind und nicht mehr als unvermeidbar in Konkurrenz zu gleichen oder ähnlichen nicht begünstigen Betrieben treten. Im AEAO geht es aktuellem Anlass um die Katalogzweckbetriebe „Flüchtlingseinrichtungen“ und „Fürsorgeeinrichtungen“.
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Mittelverwendung
Die zeitnahe Mittelverwendung gilt nur noch für gemeinnützige Einrichtungen mit jährlichen Einnahmen von mehr als 45.000 Euro. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wurde dazu durch das JStG 2020 entsprechend ergänzt. Nach dieser Regelung müssen steuerbegünstigte Körperschaften alle Mittel spätestens bis Ende des übernächsten auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahres für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Die neue Nr. 30 zu § 55 AEAO trifft dazu einige Klarstellungen.
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Die neue Regelung des § 57 Abs. 4 AO ermöglicht es auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften, die Gemeinnützigkeit zu erlangen. Das BMF geht im AEAO vor allem auf drei Dinge ein: Solche gemeinnützigen Holdings sind nur bezüglich des Unmittelbarkeitsgebots ein Sonderfall, sonst gelten alle Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Es genügt auch die Beteiligung an nur einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft. Und es ist keine Mindestbeteiligungsquote erforderlich. VB erläutert die ...
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01.09.2021 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Offene und geschlossene (vereinsinterne) Kommunikations- und Informationsangebote unterliegen unterschiedlichen Regelungen, weil in einem Fall ein Ausschluss einen Eingriff in Mitgliederrechte darstellt.
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02.08.2021 · Nachricht aus VB · Gewerberecht
Das OVG Sachsen beschäftigte sich mit der Frage, wann bei einem Verein eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewO vorliegt. Der Fall betraf einen eingetragenen Verein, der Pokerturniere veranstaltete.
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02.08.2021 · Nachricht aus VB · Steuererklärung
Steuerpflichtige – also auch Vereine –, die ihre Körperschafterklärung selbst anfertigen, erhalten für 2020 eine Fristverlängerung. Die Steuererklärung muss somit erst bis 31.10.2021 (statt 31.07.2021) beim Finanzamt eingereicht werden. Erfolgt die Abgabe der Erklärungen durch Einschaltung der steuerberatenden Berufe, bleibt sogar Zeit bis zum 31.05.2022.
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02.08.2021 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Gemeinnützige Einrichtungen verkaufen vielfach eigene Publikationen. Die Frage, ob dabei ein Zweckbetrieb vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten.
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