02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsführung
Das Recht des Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. So bestimmt es § 25 BGB. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeiten zur Satzungsgestaltung, die das Vereinsrecht und die Rechtsprechung bieten und schneiden Sie Ihre Satzung auf die Bedürfnisse Ihres Vereins bestmöglich zu. Profitieren Sie nachfolgend von konkreten Vorschlägen für die Regelung von Vereinsstrafen und Untergliederungen des Vereins (Abteilungsstruktur).
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02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Ist ein Verein bei seiner Auflösung vermögenslos, kann die Liquidation entfallen. Die gesetzliche Pflicht, Liquidatoren anzumelden, muss der Verein aber trotzdem erfüllen, entschied das OLG Düsseldorf. Das liegt daran, dass die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung der Abwickler keinen Bezug zu den Vermögensverhältnissen des aufgelösten Vereins hat.
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02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Verhängt ein Verein eine Vereinsstrafe gegen ein Mitglied, die vom Verfahren und Strafmaß her nicht durch die Satzung gedeckt ist, berechtigt das das Mitglied zur fristlosen Beendigung der Mitgliedschaft. Das hat das LG Ulm entschieden.
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02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Übungsleiterfreibetrag
Mit einer Unklarheit im Wortlaut des § 11b Abs. 2 Satz 1 2. Sozialgesetzbuchs (SGB II) beschäftigt sich ein Urteil des Sozialgericht (SG) Dresden. Nach dieser Regelung erhalten erwerbstätige Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat. Bei Vergütungen, die nach § 3 Nummer 26 oder 26a EStG steuerfrei sind (Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag), tritt – so der Wortlaut – „an die Stelle des Betrags von 100 Euro monatlich der Betrag von 200 ...
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02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Einkommensteuer
Übernimmt ein Fußballverein für seine Profispieler die Verpflegungskosten bei Spielen oder Trainingslagern, haben die Spieler dadurch einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Diese Entscheidung des FG München (Urteil vom 3.5.2013, Az. 8 K 4017/09; Abruf-Nr. 132389 – VB 8/2013, Seite 3) ist jetzt rechtskräftig geworden. Der betroffene – Münchner – Proficlub hat die vom FG offerierte Chance, Revision einzulegen und damit eine höchstrichterliche Entscheidung des BFH ...
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02.10.2013 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Nach § 4 Nr. 18 UStG sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Mitgliedschaft in einem amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege. Die OFD Frankfurt hat jetzt darauf hingewiesen, dass Tochter-GmbH von Organisationen, die Mitglied in einem solchen Verband sind, die Voraussetzung für die Steuerbefreiung eigenständig erfüllen müssen.
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03.09.2013 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Gliedert eine gemeinnützige Organisation Kerntätigkeiten aus, weil sie diese nicht mehr effizient betreiben kann, ist die Gemeinnützigkeit in Gefahr, wenn keine nennenswerten Satzungstätigkeiten mehr verbleiben. Eine entsprechende Gestaltung kann die Gemeinnützigkeit aber sichern.
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03.09.2013 · Fachbeitrag aus VB · Sponsoring
Ein recht erfolgreicher „Fundraisingbaustein“ gemeinnütziger Organisationen besteht darin, mit Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft einen Event auszurichten, in dem Spenden für die gemeinnützige Organisation oder eine bestimmte Aktion gesammelt werden. Damit der Sponsor nicht nur etwas für sein Image tut, sondern die Aufwendungen auch steuerlich geltend machen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Das lehrt eine Entscheidung des FG Hessen.
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03.09.2013 · Fachbeitrag aus VB · Aus der Beratungspraxis
Die Bewertung umsatzsteuerlicher Sachverhalte in gemeinnützigen Einrichtungen ist oft sehr komplex. Häufig überlagern sich grundsätzliche Fragen der Steuerbarkeit mit besonderen Befreiungsregelungen. Dazu kommt dann noch die Frage, ob die Umsätze dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind. Wir beantworten die Fragen am Fall eines Jagdverbands, der im Auftrag des Ministeriums die Jägerprüfung durchführen soll.
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03.09.2013 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsführung
Das Recht des Vereins ergibt sich aus seiner Satzung. So bestimmt es § 25 BGB. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeiten zur Satzungsgestaltung, die das Vereinsrecht und die Rechtsprechung bieten und schneiden Sie Ihre Satzung auf die Bedürfnisse Ihres Vereins bestmöglich zu. Profitieren Sie nachfolgend von konkreten Vorschlägen für die Regelung der Verwaltung der Finanzen des Vereins und deren Kontrolle.
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