14.11.2024 · Nachricht · Wertminderung
Unsubstanziiertes Bestreiten der Wertminderung
Legt der Geschädigte ein Schadengutachten vor, das einen merkantilen Minderwert feststellt (hier in Höhe von 400 EUR), und bestreitet der Versicherer die Höhe mit dem Hinweis auf eine – angeblich – mündliche Stellungnahme eines externen Sachverständigen gegenüber der Beklagten, ist das ein unsubstanziiertes Bestreiten: „Insoweit teilt die Beklagte nicht einmal den Inhalt des Gutachtens und dessen wesentliche Anknüpfungspunkte mit.“, entschied das AG Hildburghausen.
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