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  • 17.06.2025 · Nachricht · Werkvertragsrecht/Schadenersatz

    Neuer Motor als Schadenersatz nach fehlerhafter Reparatur und der Vorteilsausgleich, der den Betroffenen überfordert

    | Weil ein Zahnriemen zuvor falsch ausgetauscht wurde, erlitt das acht Jahre alte Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden. Da hatte es bereits eine Laufleistung von 192.322 km. Die Eintrittspflicht der Werkstatt für den Schaden ist unstreitig. Deren Haftpflichtversicherer bietet unter Hinweis auf einen Neu-für-Alt-Vorteil die hälftigen Reparaturkosten an. Der von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch lebende Betroffene kann sich jedoch die dann verbleibenden mehr als 4.000 EUR nicht leisten. |