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  • 17.01.2023 · Nachricht · Vorschaden

    OLG Nürnberg zu Vorschadenfall „Gebrauchtwagenkäufer“

    | Aus der Fallgruppe „Gebrauchtwagenkäufer und Vorschäden beim Vorbesitzer“ liegt nun ein Urteil des OLG Nürnberg vor. Der Geschädigte hatte das betroffene Fahrzeug gebraucht erworben. Zwei Vorschäden sind ihm dabei unter Übergabe der Reparaturrechnung offengelegt worden. Er hat den Gutachter ausgewählt, der auch die beiden Vorschäden bearbeitet hatte. Der hat die ihm vorliegenden Informationen zu den Vorschäden im aktuellen Gutachten beachtet und offengelegt. Der aktuelle Schadenbereich hat keine Überdeckung zu den Vorschäden. |