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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen

    Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

     

    Ein gültiges Kennzeichen ist wichtig. Wer ohne losfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Wird das Kleinkraftrad erst später im Jahr aus der Garage geholt, kann das Versicherungskennzeichen auch erst später gekauft werden. Die Prämienhöhe richtet sich dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer zum Beispiel ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf, sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung: sowohl online oder vor Ort.

     

    Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Unfälle mit Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld eines Rollerfahrenden schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Deshalb empfiehlt die HUK-COBURG grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

     

    Versicherungspflicht besteht zudem für E-Scooter und S-Pedelcs.

     

    Quelle — HUK-Coburg

    Quelle: ID 50761780