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  • 16.06.2017 · Nachricht · Verbringungskosten

    „Selbstverbringung“ zur Schadenminderung nicht erforderlich

    | Der Schädiger kann vom Geschädigten nicht verlangen, dass dieser das Fahrzeug nach der Karosseriereparatur selbst zur Lackiererei fährt, um die Verbringungskosten zu ersparen. Eine solche Mithilfe bei der Reparatur ist dem Geschädigten nicht zumutbar, entschied das AG Hamburg-Bergedorf. |